Wenn eine per Post gelieferte Ware defekt ist und zurückgeschickt wird, muß der Verkäufer die Portokosten für die Rücksendung erstatten?
Hallo,
BGB, §439 Nacherfüllung
…
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Da braucht’s glaube ich keine weiteren Worte…
Viele Grüße
Lumpi