Hallo ich habe kurz eine Frage.
ich schreibe morgen eine AWL prüfung und hab gerade das Theme Rügefristen etc. angeschaut.
Folgendes: der Kaufmann ist ja verpflichtet sofort nach erhalt der Ware zu prüfen ob es offene Mängel gibt.
Wie ist es beim Privatmann. Ich habe hier folgendes:
Offene Mängel / Versteckte Mängeö innerhalb 2 Jahre nach lieferung der Neuware.
Frage:
Wenn ich es also nach 2 Jahren meine Ware erst anschau bin ich also selber schuld? Wenn ich einen Lattenrost kaufe und der brüchig ist und ich das Bett erst nach 3 Jahre Teste (Geästezimmer) kann ich nicht mehr Schadensersatz verlangen odeR?
Fall:
Bei gebrauchter Ware innerhalb einem Jahr.
Als Besonderheit hab ich dabei stehen nach 6 monaten ist die Beweislasfpflicht beim Käufer das der Mängel bei Kauf schon existierte.
Frage:
Das bezieht sich nur auf einen Kauf von gebrauchter Ware, oder ist dsa auch bei Neuwaren so?
Arglitische Täuschung
= Innerhalb von 3 Jahren, doe Frist beginnt erst am Schluss des Jahres in dem der Käufer vom Mangel Kenntnis erlang.
Frage: heißt das also nach kauf innerhalb von 3 Jahren muss ich das bemerken oder kann ich es auch nach 10 jahre merken und mir dann 3 Jahre zeit lassen das zu melden?
Wäre sehr dankbar wenn mir da jmd klarheit verschaffen könnte.
Danke vorab
mfg
Thomas