Schadensregulierung bei Leitungswasserschaden ?

Hallo, hatte an einer Außenwand meines Hauses einen 1 m2 großen Waaserfleck. Nach dem Ausbau der Duschkabine stellten wir fest, dass die Isolierungen der Wasserleitungen im Bad sich voll Wasser gesaugt haben. Nach Untersuchung der Badewanne stellten wir fest, dass das ganze Bad unter Wasser steht. Neben Schäden an Wänden und Dämmung und der Fußbodenheizung, müsste der ganze Fußbodenaufbau ( Fließen, Estrich, Dämmung … )
trockengelegt bzw. erneuert werden.Die Badewanne und die Duschkabine müssten natürlich auch wieder eingebaut und verfugt werden.Das Bad misst ca. 20m2 und ich rechne mit Kosten zwischen 3000 - und 4000 Euro.Morgen kommt der Sachverständige der versicherung und ich hätte Wissensvorsprung bitter nötig.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung diese entstandenen Kosten oder einen Teil oder bleibe ich darauf allein sitzen ?
Spielt es eine Rolle wer , wann dieses Bad installiert hat ? ( Vorbewohner, Firma ?? )

Hi

Hab grad eben die http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeb%C3%A4udeversich… angesehen und dort steht zur Leitungswasserversicherung „nur“ : „…Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist…“.
Jetzt könnte die Versicherung argumentiern: das wasser ist kein Leitungswasser, sondern Brauchwasser. Jetz die Frage, woher das wasser kommt? Kam es BEVOR du es gebraucht hast, dann wär es Leitungswassser. Wenn das Wasser NACH dem Duschen ausgetreten ist dann wäre es Brauch wasser.

Das ist nur ein denkansatz von mir wie ich als Versicherer argumentieren würde um Dir den Schaden nicht zu ersetzen. Ich hoffe ich irre mich.

Hallo, hatte an einer Außenwand meines Hauses einen 1 m2
großen Waaserfleck. Nach dem Ausbau der Duschkabine stellten
wir fest, dass die Isolierungen der Wasserleitungen im Bad
sich voll Wasser gesaugt haben. Nach Untersuchung der
Badewanne stellten wir fest, dass das ganze Bad unter Wasser
steht. Neben Schäden an Wänden und Dämmung und der
Fußbodenheizung, müsste der ganze Fußbodenaufbau ( Fließen,
Estrich, Dämmung … )
trockengelegt bzw. erneuert werden.Die Badewanne und die
Duschkabine müssten natürlich auch wieder eingebaut und
verfugt werden.Das Bad misst ca. 20m2 und ich rechne mit
Kosten zwischen 3000 - und 4000 Euro.Morgen kommt der
Sachverständige der versicherung und ich hätte
Wissensvorsprung bitter nötig.

Wissensvorsprung vor dem Sachverständigen … ?? Nun, da ist aber ein gnadenloser Intensiv-Schnell-Kurs nötig … !!
-> im Ernst: Das kann hier glaube ich keiner leisten …

Zahlt die Wohngebäudeversicherung diese entstandenen Kosten
oder einen Teil oder bleibe ich darauf allein sitzen ?

Das lässt sich mit den gegebenen Mitteln nicht beantworten.

Dazu wird ja auch der Sachverständige kommen, um diese Frage zu klären …

Zunächst mal muss eine entsprechende Versicherung vorhanden sein, das dürfte hier die Wohngebäudeversicherung sein. Diese scheint ja vorhanden zu sein, immerhin kommt ein Sachverständiger dieser Versicherung.

Dann muss der Schaden an einer versicherten Sache entstanden sein (das Wohngebäude)…

…und dies durch eine versicherte Gefahr (z.B. Leitungswasser), für die auch konkret die Versicherung abgeschlossen wurde.

Dann müssen die Versicherungssumme und der Versicherungswert zueinander passen (Stichwort: Unterversicherung).

Obliegenheiten müssen erfüllt sein. (z.B. Schadenminderungspflicht, Sicherheitsvorschriften erfüllt, beheizen, Sachen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten etc.)

Spielt es eine Rolle wer , wann dieses Bad installiert hat ? (
Vorbewohner, Firma ?? )

Das kann eine Rolle spielen (siehe Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen)

Der Sachverständige wird zunächst mal schauen, woher der Schaden überhaupt kommt, dann ob es eine versicherte Gefahr war, ob der Schaden an einer versicherten Sache erfolgte, ob Obliegenheiten verletzt wurden etc.

Wenn ich das aus der Ferne beurteilen könnte, bräuchten wir keine Sachverständigen …

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind werden neben dem eigentlichen Schaden in der Regel auch andere Kosten ersetzt:
-z.B. Mietausfall (wenn nicht mehr bewohnbar)
-Kosten von Schadenabwehr und -minderung (z.B. erste Abdichtungsmassnahmen etc.)
-Aufräumungs-, Abbruch, Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. Demontage und Montage der Badewanne)

Also: Der Sachverständige wird sich ein umfassendes Bild machen. Daher: Erstmal keine Angst davor.

Wenn man vorbereitet sein möchte, hilft nur: Den eigenen Vertreter fragen und in Versicherungsbedingungen und Police schauen.

Gruß Dirk

Hallo, es sollte ein Leitungsrohrbruch vorliegen, nicht alle Versicherungen übernehmen undichte Silikonfugen. Wichtig ist das die Ursache gefunden und behoben wird. Marke-Eigenbau wird selten übernommen, nur bei Einbau durch eine Fachfirma. Es sollten alle Kosten übernommen werden. Es spielt keine rolle wann das Bad gebaut wurde. Um welche VS handelt es sich?
Gruß, Stephan

Hallo,
der Sachverständige wird bei einer seriösen Versicherung den Schaden ordnungsgeäss aufnehmen.

Was Sie unbedingt beachten sollten ist folgendes:
Sie haben den Schaden (auch an der Aussenwand nicht schon vor eineiger Zeit bemerkt, sondern sofort nach Feststellung dieser feuchten Stelle Ihren Installateur und die Versicherung informiert.

Dann hängt es letztendlich auch davon ab, was für einen Wohngebäudeschutz (mit Selbstbehalt / ohne Selbstbehalt) Sie abgeschlossen haben.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe