Hallo.
Folgende Situation. Bei einem Mietshaus steht ein Carport für 2 PKW, die weiteren Autos müssen auf einer größeren Stellfläche platz finden.
Beinigen Parkplätze „unter freiem Himmel“ besteht die Gefahr, dass Astteile auf ein Auto fallen - das ist vor kurzem übrigens passiert. Selbstverständlich gilt diese Gefahr auf für Mensch und Tier…
Nun hat der Vermieter ein „Parken auf eigene Gefahr“ auf diesem Parkplatz (Privatgrundstück) aufgestellt.
Ist so ein Schild rechtskräftig? Ansich ist der Vermieter bemüht, die Bäume zurückzuschneiden, aber dennoch kann es natürlich passieren, dass so ein Astteil runterkracht. Hilft IHM so ein Schild und muss „ich“ als Geschädigter damit selbst dann klar kommen?