Schüler anfassen - erlaubt oder nicht?

Hallo,

es steht
vielmehr zu befürchten, dass durch den „Einsatz“ der Presse
auch die Persönlichkeitsrechte der (minderjährigen) Schüler
gefährdet sind.

Prust, das meinst du jetzt aber nicht ernst oder?

Doch. Weißt du, was das für ein Aufstand ist, wenn die Presse bei uns zum Photographieren kommt (bei uns wird gerade gebaut, da geschieht das ab und zu - Grundsteinlegung usw.). Da muss sehr genau aufgepasst werden, dass kein Kind im Bild ist oder wenn doch, dass die Eltern die Erlaubnis geben usw.

Ebend und wenn die Lehrerin körperliche Übergriffe tätigt dann
sind viele Mittel legal. Sich da hinter irgendwelchen
Schulordnungen
verstecken zu wollen kann es doch nicht sein.

Auch ein Lehrer ist erstmal jemand, der nicht Selbstjustiz ausgeliefert sein darf - wenn es Anschuldigungen gibt, darf er sich verteidigen, die Anschuldigungen müssen bewiesen werden.

Was hat das mit der Frage zu tun.

Nichts. Aber mit deiner Vorstellung da mit einer Armada von Presse die Schule zu stürmen.

Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt
bleiben.

Bei der Schilderung der OP halte ich mit meinem Vorgehen die
Verhältnismäßigkeit mehr als gewahrt.

Nein. Du übst Selbstjustiz.

Wenn mein Kind mich anruft (oder was auch immer) es wäre
körperlich
gemaßregelt worden soll ich bitte was machen?

Ruhe bewahren. In die Schule gehen (ohne Presse). Mit den Leuten dort reden.
Für „heroic action“ ist immer noch Zeit, wenn das nichts gebracht hat.

Sorry nee, ich gehe dann meinem Kind helfen, du für deinen
Teil
kannst ja dann erstmal den Kultusminister anrufen, kriegt dein
Kind halt weiter auf die Rübe.

Was für ein Szenario entwirfst du hier? Dass ein Schüler andauernd geprügelt wird, über Stunden?
Du willst körperliche Übergriffe stoppen? Gut! Mach das! Aber mach es so, dass du deinem Kind nicht für den Rest seiner Schulkarriere schadest.

Gruß
Elke

(die aber nicht glaubt, dass du das wirklich so durchziehen würdest - egal ,was du hier schreibst, den das Keyboard und die Screen sind geduldig)

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Hallo,

Bin kein Jurist…)

Bin mir da im Moment auch unsicher aber ich werde dem
nachgehen. Es gibt so Dinge die mich einfach interessieren.

Ich kann natürlich nicht für jedes Bundesland sprechen, aber mindestens in dreien ist es so und ich vermute es ist überall so.
Eine Schulordnung oder auch Hausordnung gilt auch ohne die Zustimmung der „Gäste“, wie sollte das auch anders sein? Was sollte denn wohl passieren, wenn dann ein Teil der Schüler und Eltern einfach sagt, „ätsch ich erkenne das nicht an!“?
Dass dies oft als Selbstverpflichtung formuliert wird, ist eher ein moderner PR-Schachzug und die Unterschrift dient nur zur Dokumentation, damit sich hinterher keiner rausreden kann, er hätte es nicht gewusst.

Gruß
Werner

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Hallo,

es steht vielmehr zu befürchten, dass durch den „Einsatz“ der Presse
auch die Persönlichkeitsrechte der (minderjährigen) Schüler gefährdet sind.

Prust, das meinst du jetzt aber nicht ernst oder?

Doch. Weißt du, was das für ein Aufstand ist, wenn die Presse
bei uns zum Photographieren kommt (bei uns wird gerade gebaut,
da geschieht das ab und zu - Grundsteinlegung usw.). Da muss
sehr genau aufgepasst werden, dass kein Kind im Bild ist oder
wenn doch, dass die Eltern die Erlaubnis geben usw.

Nur entspricht das ja überhaupt nicht der Situationsschilderung. Da war davon die Rede, dass der Elternteil mit seinem Kind das Schulgelände verlässt und dort die Presse informiert. Also Er und sein Kind bei der Presse, da werden keine Persönlichkeitsrechte von Schülern verletzt.
Da ist also der Verweis darauf ein „Puh“ wert.

Und selbst wenn im Hintergrund Kinder rumlaufen würden, was in dem geschilderten Fall (kind aus dem laufenden Unterricht geholt), auch kaum anzunehmen wäre (denn es ist dann ja keine Pause), würden wahrscheinlich keine Persönlichhkeitsrechte verletzt, da in der Regel Personen in Menschenansammlungen, die auf öffentlichen Plätzen sind oder von dort sichbar sind kein Recht am eigenen Bild geltend machen können.

Gruß
Werner

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Nein, denn die Eltern dürfen nicht einfach in den Unterricht
hineinplatzen.

Wer will mich daran hindern

Ganz einfach: Jeder Lehrer übt in seinem Klassenzimmer das Hausrecht aus. Wenn du dir (über das Direktorat) ein Hausverbot einhandelst, kannst du den Lehrer nicht einmal mehr in seiner Sprechstunde aufsuchen.

Hallo,

Wer will mich daran hindern

Die Schulordnung.

Kann mich nicht daran erinnern aber ich lese mal nach. Ich mir
außerdem gar nicht sicher das ich die überhaupt anerkannt
habe.
Mein Kind hat die unterschrieben als Schülerin aber doch nicht
die Eltern?!

Ich hab die STVO weder anerkannt noch unterschrieben, aber immer wieder schicken die mir Strafzettel und Bußgeldbescheide.
ich werd’ denen mal sagen, dass das so nicht geht, denn ich erkenne das grundsätzlich nicht an …

Neeeee, sorry, aber wer so argumentiert schießt sich selbst ins
Abseits.

Gruß
Wawi

1 Like

Hallo,

Nur entspricht das ja überhaupt nicht der
Situationsschilderung. Da war davon die Rede, dass der
Elternteil mit seinem Kind das Schulgelände verlässt und dort
die Presse informiert. Also Er und sein Kind bei der Presse,
da werden keine Persönlichkeitsrechte von Schülern verletzt.
Da ist also der Verweis darauf ein „Puh“ wert.

So wie er das geschrieben hat, mit Pressetross vor der Schule, finde ich doch. Du meinst, da würden nicht noch schnell ad hoc Befragungen durchgeführt (Werdet ihr an eurer Schule öfter geschlagen?).
Aber wie gesagt: das ist doch alle theoretischer Humbug.

Gruß
Elke

Abend!

Ich hab die STVO weder anerkannt noch unterschrieben, aber
immer wieder schicken die mir Strafzettel und
Bußgeldbescheide.
ich werd’ denen mal sagen, dass das so nicht geht, denn ich
erkenne das grundsätzlich nicht an …

Wo bitte findest du die Schulordnung etwa hier http://www.gesetze-im-internet.de/index.html
Es gibt da schon gewisse Unterschiede, auch Pipi Langstrumpf hatte
eine Hausordnung.
Zeigst du mir bitte die Stelle wo geschrieben steht das dies ein
Gesetz oder ein Verordnung ist an die sich jeder Bundesbürger
halten muß!

Neeeee, sorry, aber wer so argumentiert schießt sich selbst
ins Abseits.

Hatte ich dich persönlich angegriffen?
Gerade als Lehrer sollte man doch andere Meinungen diskutieren
können ohne beleidigend zu werden oder?

Gruß
Stefan

Abend Elke!

Auch ein Lehrer ist erstmal jemand, der nicht Selbstjustiz
ausgeliefert sein darf - wenn es Anschuldigungen gibt, darf er
sich verteidigen, die Anschuldigungen müssen bewiesen werden.

Lese bitte nochmal den Ursprungsartikel ganz genau, davon ging ich
aus.

Was hat das mit der Frage zu tun.

Nichts. Aber mit deiner Vorstellung da mit einer Armada von
Presse die Schule zu stürmen.

Lese bitte meinen Artikel nochmal ganz genau, da steht nichts davon
das eine Armada die Schule stürmt.

Nein. Du übst Selbstjustiz.

Bleib mal auf der Erde!

Du mußt nicht überall hineininterpretieren was niemand geschrieben
hat.

(die aber nicht glaubt, dass du das wirklich so durchziehen
würdest - egal ,was du hier schreibst, den das Keyboard und
die Screen sind geduldig)

Du kennst mich nicht und soviel wie ich hier von dir kennen gelernt
habe würde ich sagen, wenn jemand deine Kinder körperlich
maßregelt dann verstehst du auch nicht mehr viel Spaß!

Gruß
Stefan

Abend Werner!

Ich kann natürlich nicht für jedes Bundesland sprechen, aber
mindestens in dreien ist es so und ich vermute es ist überall
so.

Ob eine Schulordnung oder Hausordnung gilt, obwohl man sie nicht
kennt, hat glaube ich nichts mit dem Bundesland zu tun. Was in der
Schulordnung steht ist Ländersache aber ob diese rechtliche
Konsequenzen für Außenstehende hat doch sicher nicht.

Eine Schulordnung oder auch Hausordnung gilt auch ohne die
Zustimmung der „Gäste“, wie sollte das auch anders sein?

Prinzipiell natürlich, sofern sie dem Gast bekannt ist und man dies
auch nachweisen kann.
Ich denke es ist nicht möglich in einem Mietshaus per Hausordnung
einen Besuch mit Hund zu verbieten selbst wenn Haustiere für die
Mieter verboten sind.

Was sollte denn wohl passieren, wenn dann ein Teil der Schüler und
Eltern einfach sagt, „ätsch ich erkenne das nicht an!“?

Genau deshalb denke ich, das die Schüler sie unterschreiben müssen.
Für diese macht es doch auch Sinn, kein Handy, nicht rauchen, nicht
auf Fensterbänke setzen, etc. das sind die Regeln die man braucht
um einen Schulbetrieb aufrecht zu halten. Dahingegen sind die Eltern
doch völlig außen vor und treten nicht oder nur selten in
Erscheinung.

Gruß
Stefan

Ganz einfach: Jeder Lehrer übt in seinem Klassenzimmer das
Hausrecht aus. Wenn du dir (über das Direktorat) ein
Hausverbot einhandelst, kannst du den Lehrer nicht einmal mehr
in seiner Sprechstunde aufsuchen.

Sorry wie seit ihr denn alle drauf?

Wir reden von

Krönung des Tages: Sie nimmt einen Schüler im Genick um ihn zu
maßregeln.

Und ihr wollte dagegenhalten man verstößt gegen das Hausrecht? Seit
wann wiegt ein Hausrecht höher wie körperliche Gewalt?

Stefan

Hallo,
Danke - das ist seeehr viel besser als einen neuen Tab aufmachen und immer hin und her zu springen!

Viele Grüße

[MOD] abgeschlossen…
… weil die Diskussion jetzt

  1. Doch ein bissl zu weit von derAusgangsfrage weggeht und
  2. gefährlich nah an FAQ:1129 Verstöße ranreicht.
    Falls Bedarf zur weiteren Diskussion besteht, bitte ich darum diese im Brett allg.Rechtsfragen unter Beachtung der dortigen Regeln fortzuführen.
    Danke Bats

Eine Lehrerin, die schreit und handgreiflich wird, genießt, aus welchen Gründen auch immer, keinerlei Respekt in ihrer Klasse. Das kann viele Ursachen haben. Sie hat nicht gelernt, durch Fachwissen und Stärke zu überzeugen, die Schüler haben ein inneres gespür für solche Schwächen und nutzen diese gnadenlos zum eigenen Vorteil aus.
Es gibt nur die Möglichkeit, die Lehrerin nachzuschulen oder zu versetzen.