Schuldzinsen geltend machen?

Hallo,

ich bin Herbst 2003 als Mitgesellschafter in eine bestehende GbR eingetreten. Nach nur 6 Monaten hab ich dann durchschaut das alles Geld schon für dinge verplant war von denen ich kaum wusste. Das ganze hat in einem Rechtstreit mit dem ursprünglichen Eigentümer geendet, in dem ich sogar noch ganz normal den anteiligen Verlust für das Halbe Jahr an Gesellschafter zahlen musste. Ok, Lange rede kurzer Sinn. Ich war bis vor knapp einem Jahr Student und habe bis dahin überhaupt nichts getilgt.

1,08^7*x=1,71*x bei x=4800 :frowning:

Nunja kann ich eventuell von dem exorbitanten Zinaufkommen iwas steurlich geltent machen? Habe mich damals mit den Finanzen überhaupt nicht ausgekannt und auch damals nichts der Steuer bekannt gegeben…

Nunja ist jetzt so gut wie abezahlt… Aber wär schön wenn ich mir einen Teil davon zurück holen könnte? Wahrscheinlich geht das nicht(mehr) oder?

vielen Dank

Hi,

für diese speziellen Fragen bin ich der falsche

Hallo!
In diesen Dingen kenne ich mich nicht so aus.Sorry, hoffentlich kann dir jemand anderes helfen

Wie es so oft im Leben ist, muss man auch hier sagen: „es kommt drauf an“. Für die GbR muss es ja eine Steuererklärung gegeben haben und wenn die entsprechenden Steuerbescheide bereits rechtskräftig sind, dann brauchst Du Deinen Steuerberater nicht mehr zu fragen, ansonsten würde ich ihn mal nachfragen. Dieses Portal kann niemals einen Steuerberater ersetzen.

Mir ist nicht ganz klar um was es geht. Wenn die Schuldzinsen 2003 angefallen sind, Sie zu dieser Zeit Student waren, dann werden Sie sicher eine Steuererklärung als Inhaber einer GBR gemacht haben. Dann haben Sie sicher auch die Schuldzinsen geltend gemacht haben. Im Rahmen der Möglichkeit des Verlustvortrages, werden Sie dann den Verlust in den Folgejahren mit Ihrem Einkommen verrechnet haben.
Wenn ich mich da irre, melden Sie sich bitte. Denn sie MUSSTEN damals eine Steuererklärung gemacht haben.

Hallo Chris,

der ganze Sachverhalt ist sehr kryptisch geschildert, so dass man hierauf keine Antwort geben kann.
Bitte frag diesbezüglich Deinen Steuerberater, ob diesbezüglich noch etwas zu retten ist.

Nachdem Du bis jetzt noch keine Steuern bezahlt hast, kannst Du auch noch keine vom Finanzamt zurück bekommen!

Nachdem Du bis vor kurzem Student warst, ist das Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 7/10 (Az auf http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entsche… eingeben) für Deine künftigen Einkommensteuerzahlungen wichtiger. Red Deinen Steuerberater auch darauf an!

Viel Grüße

Hallo Chris441,

insgesamt liegt das Thema dann doch etwas außerhalb meines Kenntnisbereichs. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, du hättest eine Chance gehabt. Das große ABER: In der Regel gilt, man muss Sachen dann geltend machen, wenn sie anfallen. Aus meiner Sicht schmälert das deine aktuellen Chancen.
Aber warum nicht probieren.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

also prinzipiell kann man einen Verlust steuerlich geltend machen. In diesem Fall hat es einen Verlust aus Gewerbebetrieb gegeben.
Die Frage ist jetzt allerdings, von welchen Einkünften soll der Verlust abgezogen werden. Als Student hat man in der Regel kein Einkommen, von dem man Steuern bezahlen muss, ergo hat man auch nichts von dem man den Verlust abziehen kann.
Es besteht allerdings die Möglichkeit einen Verlust auf die Zukunft übertragen zu lassen. Heisst im Fachchinesisch „Verlustvortrag“. Ob es in diesem Fall möglich ist, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen.
Mein Rat in diesem Fall ist immer: ein Anruf beim Finanzamt, oder persönlich vorbeigehen und das Problem schildern, hilft oft. Die Leute dort sind in der Regel besser als ihr Ruf.
Sorry, dass ich leider keine verbindliche (bzw. zufriedenstellende) Antwort geben kann.

Gruss
Wilfried

Also ein Einkommensteierbescheid ist vier Wochen nach erhalt endgültig es gibt natürlich Außnahmen z.B das Finanzamt hat nen Grund den Bescheid vorläufig zu lassen oder es ergeht ein sogenannter Grundlagenbescheid. Nun wird es schwieriger, dieser Grundlagenbscheid ist ein Bescheid der Aufgrund eines anderen Verwaltungsaktes erlassen wurde. Da Dir als Bürger nicht sofort bekannt sein kann was da evtl kommen kann, gibt es damit wieder eine möglichkeit der Änderung soweit dieser Grundlagenbescheid greift.
Wird jetzt eine Steuererklärung für die GbR gemacht und ihr erhaltet dort einen Bescheid, dann ist dieser für dich als eigenständige Person ein Grundlagenbscheid und alles was diesen Bescheid betrifft kannst Du in deiner Steuererklärung ändern ABER!!! Jegliche Änderung muss über das Finantamt der GBR erfolgen!!! Schwer schwer ich weiß.
Also wurde für die GbR noch keine Steuererklärung gemacht, dann kannst Du DORT deine Schuldzinsen geltend machen! Dort wird das ganze geprüft und dein Finanzamt bekommt die Mitteilung deinen persönlichen Bescheid zu ändern.
Also bei dem GbR Finanzamt nachfrgen, ob du noch etwas nachreichen kannst.
Alle anderen Kosten sind nachträgliche Betriebsausgaben die du weiter absetzen kannst (m.E) sprich mit deinem Bearbeiter bei deinem Finanzamt und erkläre ihm die Kosten.
Viel Erfolg und künftig gut überlegen wo Du dein Geld anlegst!
Bei Geld hört die Freundschaft auf und das ist leider wahr.

Hallo,

wenn es nachweisbar Schuldzinsen sind die sich auf die genannte gewerbliche Tätigkeit, bzw. die Mitunternehmerschaft beziehen, kannst Du sie als nachträgliche Betriebsausgaben in der Anlage G (Gewerbe)angeben.

Gruß
Cargo70

Hallo Chris,
falls Die zu versteuerndes Einkommen in 2010 hattest könntest Du versuchen die Zinsen bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hast Du die ESt-Erklärung bereits abgegeben rate immer zu einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzbeamten, ich habe bessere Erfahrungen gemacht als mit Steuerberatern. Vielleicht geht ja noch was. Viel Glück dabei.

Gruß Steffi

Kommt darauf an:

  1. Was hat denn die GbR gemacht?
  2. Steuererklärungen 2003 - lfd?

Lieber Chris,
lese jetzt erst Ihre Frage.
Leider ist diese zu speziell für mich.
ich hoffe Sie sind auch ohne mich weitergekommen.
Schönen Abend und freundliche Grüße
Lambertobruno

Am besten ist es in solch einem Fall einen Beratungstermin bei deinem Steuerberater zu machen! Solche Dinge sind doch etwas zu speziell

Liebe Grüße

focusbraut