Hallo, Emma Lou
arbeite 35Std. pro Woche als Friseurin, bekomme 500€ monatlich
3,57 € Stundenlohn ?! Selbst angesichts der recht niedrigen Tariflöhne in dieser Branche ist das sehr wenig. Vielleicht kannst du auch erstmal DA ansetzen und dich erkundigen (Gewerkschaft, IHK, Beratungsstelle).
Ich möchte gern nächstes Jahr eine schulische Ausbildung zur Erzieherin beginnen
Im SGB II-Rechtsbreich hat man (zumindest ab 25 J.) keinen „Anspruch“ darauf, eine Erst- , geschweige denn eine Zweitausbildung zu machen - die letztlich vom Steuerzahler finanziert würde. Das Vermindern oder Beseitigen der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit und damit verbundenes (möglichst hohes) Erwerbseinkommen steht halt im Vordergrund, und da liegt entsprechend auch der Hauptschwerpunkt des Jobcenters.
Du kannst /solltest das am besten mal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter klären - sprich: (am besten nachweislich schriftlich) darlegen, warum du diese Ausbildung machen willst und inwieweit sich durch diese Ausbildung deine Chancen auf höheres Einkommen/ Beendigung der Hilfebedürftigkeit erhöhen würden (z.B. falls es bei Euch offene Stellen für Erzieherinnen gibt o.ä.). Ob eine solche Ausbildung im Rahmen der Förderleistungen unterstützt würde, wäre aber Ermessensfrage. Das sind reine „Kann“-Leistungen, keine Pflicht.
Nun meine Frage, wenn ich meinen Job kurz vor beginn der Ausbildung aufgebe, werde ich dann trotzdem Harz4 bekommen für die drei Jahre??
Das Problem ist, dass man als Azubi (der während seiner Ausbildung ja i.d.Regel nicht uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht) nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt Anspruch auf ALG2-Leistungen bzw. auf einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten hat. Schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Ich möchte so nicht weiter machen bis zu meiner Rente, vom Jobcenter abhängig zu sein ist nicht einfach, möchte endlich für mich und mein Kind allein sorgen.
Das ist verständlich und (gerade für Alleinerziehende) ja auch kein seltenes Problem ,leider. Geht denn der angemessene Kindesunterhalt vom Vater ein ? Ansonsten sollte man auch da erstmal ansetzen (ggf. mit Hilfe eines Familienrechtsanwalts ; Beratungshilfeschein gibt’s beim zuständigen Amtsgericht. Oder aber auch mit Hilfe des Jugendamts, über eine Amtsbeistandschaft.) Vielleicht kämst du mit Kindesunterhalt, Erwerbslohn, Wohngeld plus Kinderzuschlag ja aus dem ALG2-Bezug und hättest dann zumindest das Jobcenter vom Hacken.
Viel Glück und alles Gute,
LG