Schulverweis - Suspendierung

Hallo,

mein Sohn ist von der Schule zeitlich verwiesen worden. Er kann leider nicht unterscheiden, wann es besser ist die Klappe zu halten und wann nicht. Er hat keinen verletzt oder mutwillig etwas zerstört. Was ist mit dem versäumten Unterrichtsstoff. Kann/muss er solange eine andere Schule besuchen? Hängt er in der Luft? Was ist zu tun? Habe im Archiv was gefunden, aber es deckt nicht meine Fragen ab! Der Direktor und seine Klassenlehrerin habe ich schon ein paar mal gesprochen. Machen beide aber ein überforderten Eindruck. Kann ich auch irgendwo verstehen. An wen/was könnte ich mich noch wenden zur Hilfestellung.

Patricia
Danke schon mal für die Antworten.

Hallo Patricia!

mein Sohn ist von der Schule zeitlich verwiesen worden. Er
kann leider nicht unterscheiden, wann es besser ist die Klappe
zu halten und wann nicht.

Ein Ausschluss vom Unterricht ist eine der letzten Stufen hierarchisch aufgebauter Disziplinarmaßnahmen. Es muss also vorher schon diverse Mitteilungen, Klassenkonferenzen etc. gegeben habe. Jedenfalls sieht das Schulgesetz das so vor!

Er hat keinen verletzt oder mutwillig etwas zerstört.

Das muss auch nicht der Grund für einen Ausschluss vom Unterricht sein. Wenn er permanent den Unterricht stört, die Mitschüler am Lernen hindert, zu spät kommt oder gar nicht, darf die Schule ihn für eine gewisse Zeit vom Unterricht ausschließen. Das alles wird auf einer Klassenkonferenz beschlossen, und die Erziehungsberechtigten sind zu einer solchen Konferenz eingeladen und erhalten darüber anschließend schriftlich Bescheid.

Was ist mit dem versäumten Unterrichtsstoff.
Kann/muss er solange eine andere Schule besuchen? Hängt er in der Luft?

Er hat die Verpflichtung, den versäumten Stoff selbstständig nachzuholen, und zwar zuhause.

Was ist zu tun? Habe im Archiv was gefunden, aber es deckt nicht meine Fragen ab!
Der Direktor und seine Klassenlehrerin habe ich schon ein paar mal
gesprochen. Machen beide aber ein überforderten Eindruck. Kann
ich auch irgendwo verstehen. An wen/was könnte ich mich noch
wenden zur Hilfestellung.

Was erwartest Du von den Lehrern? Bei 30 Schülern in der Klasse ist es sicher schwierig jedem Kind gerecht zu werden.

Was hast *DU* nach den ersten Disziplinarmaßnahmen unternommen?

Wurde schonmal der Schulpsychologe befragt? Hast Du eine Vermutung, warum Dein Sohn sich dauernd in den Mittelpunkt stellt? Und wie alt ist er überhaupt? Wie sind seine Leistungen? Wie ist der Stand in der Klasse? Wird er evtl. gemobbt oder gibt es sonstige Probleme, die zu diesem Verhalten führen?
Wie ist er zuhause?
Bitte nimm meine Fragen nicht als persönlichen Angriff, ich will Dir nicht den schwarzen Peter zuschieben. Nur gingen aus Deinem posting für mich viele Fragen hervor.

Angelika

Hallo Patricia.
Bis ein Schulverweis ausgesprochen wird, muss schon einiges passiert sein und zwar nicht nur Kleinigkeiten.
Das Problem liegt meiner Ansicht nach vor allem bei dir bzw. bei den Eltern. Die müssten schon länger informiert gewesen sein vor der Schulsuspendierung, d.h. ihr müsst euch fragen lassen, was ihr unternommen habt, bzw. nicht unternommen habt und warum.
Lernen muss er selber, d.h. er muss sich darum kümmern, was Hausaufgabe ist, was durchgenommen wurde. Das ist ja die Strafe, dass keine Rücksicht darauf genommen wird, ob er nun da war oder nicht.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr nicht erst mit dem Schulverweis von den Problemen eures Sohnes erfahren habt. Meines Erachtens wäre die Einschaltung des Schulpsychologen eine richtiger Schritt. Weitere Möglichkeiten wären der Besuch einer Erziehungsberatungsstelle oder der Kinder-und Jugendpsychiatrie. Letzteres hat nichts Anrüchiges, wie man oft vermutet. Diese Leute beschäftigen sich oft und erfolgreich mit verhaltensauffälligen Kindern und deren schulischen Problemen.

Kümmer dich drum, dass dein Sohn eine profunde Hilfe bekommt.

Viel Erfolg und Grüße
Corinna

Hallo Angelika,

Ein Ausschluss vom Unterricht ist eine der letzten Stufen
hierarchisch aufgebauter Disziplinarmaßnahmen. Es muss also
vorher schon diverse Mitteilungen, Klassenkonferenzen etc.
gegeben habe. Jedenfalls sieht das Schulgesetz das so vor!

Er hat keinen verletzt oder mutwillig etwas zerstört.

Das muss auch nicht der Grund für einen Ausschluss vom
Unterricht sein. Wenn er permanent den Unterricht stört, die
Mitschüler am Lernen hindert, zu spät kommt oder gar nicht,
darf die Schule ihn für eine gewisse Zeit vom Unterricht
ausschließen. Das alles wird auf einer Klassenkonferenz
beschlossen, und die Erziehungsberechtigten sind zu einer
solchen Konferenz eingeladen und erhalten darüber anschließend
schriftlich Bescheid.

Da Schulrecht Ländersache ist, gehören zu solchen detaillierten Angaben der Disclaimer, dass dies die Vorgehensweise/Rechtslange im Bundesland X (NRW ?) darstellt und man die konkrete Lage aus dem entsprechend relevanten Schulgesetz (hier wahrscheinlich Bremen) nachlesen muss.

just my 5 cent.
Ciao maxet.