hi!
wann muss man bzw. frau eine schwangerschaft dem arbeitgeber melden?
nach bekanntwerden der schwangerschaft, nach dem erhalt des mutterpasses oder zu einer festgelegten zeit?
wie sieht es rechtlich aus, wenn die schwangerschaft vorerst (hier im 2 1/2 monat) verschwiegen wird, da nicht sicher ist, ob das kind „durchkommt“ oder nicht und das bekanntwerden der schwangerschaft einen karriereweg verbauen würde. (sprich: die persönliche entscheidung kind oder karriere ist abhängig von einer erfolgreichen geburt).
zum besseren verständnis: frau x ist im 2 1/2. monat schwanger und geht in ein paar tagen in den urlaub. sie ist risikokandidatin da sie bereits ein kind verloren hat. frau x interessiert sich für eine intern ausgeschriebene stelle. sie plant, ihre bewerbung am letzten tag vor dem urlaub abzugeben. wenn sie aus dem urlaub zurück ist und das kind wohlauf ist, wird sie sich gegen die bewerbung entscheiden. verliert sie aber in dieser kritischen phase das kind, will sie sich für den karriereweg entscheiden.
würde sie zeitgleich mit der bewerbung die schwangerschaft melden, hätte sie keine aussichten auf die interne stelle.
die frage ist nun, ab wann eine schwangerschaft dem AG mitgeteilt werden muss und was für konsequenzen daraus entstehen, wenn dies nicht rechtzeitig (z.b. aus oben beschriebenen gründen) geschieht.
vielen dank für die antworten im voraus,
brewster