Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Gesetzt den Fall, dass ein Exfreund seine damalige Freundin verprügelt (die beiden lebten immer noch zusammen) und Ihr dabei (absichtlich) das Schlüsselbein bricht, sie Ihn allerdings vorher provoziert hat mit einer Ohrfeige, was hat dieser (als aggressiv und gewalttätig bekannte) Mann zu erwarten? Die Polizei sah an diesem Abend keinen Handlungsbedarf und hat den Einsatz nicht einmal vermerkt.
Dazu kommt noch, dass dabei die beste Freundin des Opfers versucht hat, den Streit zu schlichten, dabei selbst leicht verletzt wurde und hinterher von der Polizei und dem Täter wegen Hausfriedensbruchs der Wohnung verwiesen wurde (während das Opfer auf dem Weg ins Krankenhaus mit RTW war und keinen Schlüssel hatte). Diese Freundin hat dann den Mann zur Ruhe bringen können und mit ihm in Ruhe geredet und angeboten, dass er zur Not einige Tage in ihrer Wohnung bleiben könnte, da Sie ohnehin bei ihrem Freund war und daher die Wohnung leerstand.
Nun wird ihr von dem Täter gedroht, man werde sie vor Gericht vereidigen lassen und nachweisen können, dass sie eh lüge (obwohl noch gar keine Aussage bei der Polizei vorliegt), da sie einerseits dem Täter helfen wollte und andererseits für die Freundin (Opfer) lügen würde.
Nun meine Frage, was hat die Freundin bei Ihrer Aussage vor Gericht zu erwarten? Muss Sie auf private Dinge antworten, die nichts mit dem Fall zu tun haben, muss sie sich hier Unterstellungen gefallen lassen und ist das überhaupt zulässig vor einer überhaupt noch nicht anberaumten Verhandlung, die Zeugin unter Druck zu setzen?
Kann man gegen die Beamten des Tatabends eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten? Sie haben bemerkt, dass der Täter immer noch in Rage war und in Kauf genommen, dass die Zeugin an dem Abend fast auch noch geschlagen wird.
Zum Verständnis, die Vorgeschichte bei dieser Geschichte war ein freundschaftliches Treffen von damals befreundeten Paaren, bei dem Alkohol konsumiert wurde und die Zeugin mit ihrem Freund bei dem getrennten Paar übernachten sollten…
Wer-weiss-was?