Seele zu verkaufen?

Wie du schon angemerkt hast, genügt ja eine
„eigenblütige“ Unterschrift des Veräusserers, einen
entsprechenden Kaufvertrag ist wohl relativ schnell
aufgesetzt. Und was sonst noch so dazu gehört, muß man den
Ungläubigen hier ja nicht unbedingt auf die Nase binden… ;o)

Hervorragend ragnarok,

dann ist dieser Punkt ja auch geklärt.
Das mit der Zusicherungsklausel sollten wir natürlich auch ins
Auge fassen, obwohl es da einen gewissen Test gibt, ob die Seele
bereits andersweitig veräußert worden ist. Das kann ich Dir
hier aber nicht so genau erklären, wenn Du verstehst was ich meine…

Ich werde dann mal meine E-Mails durchschauen, was so alles
am Wochenende an Verkaufsofferten hier eingegangen ist.

Ich melde mich dann bei Dir.

Gruss
Esther

[MOD] Scherz aufklären
Hallo Esther,

bevor das hier noch ein juristisches Nachspiel hat, möchte ich doch den Scherz mal aufklären. Ein solcher Vertrag wäre IMO sittenwidrig und würde Dich zu gar nichts verpflichten. Nicht, daß hier noch Jemand denkt, er könne einen solchen Vertrag mit Dir abschließen und würde damit Ansprüche irgendwelcher Art erwerben.

Genaueres erfahrt ihr im passenden Brett, das sich mit dem BGB befasst.

Gruß, Rainer