Hallo,
gesetzt dem Fall, in einem Mietshaus (Ende 80er) zeichnet sich an einer Wand ein recht langer Setzungsriss ab. fast von der Decke bis fast zum Boden. Wand ist verputzt, weiße Wandfarbe dran, keine Tapete.
Bei Einzug und Abnahme war dieser Riss bereits vorhanden, aufgrund der Beleuchtung (frontal durch Deckenlampe) jedoch nicht zu sehen.
Muss der Mieter der die Wohnung bereits vor 2 Monaten übernahm, aber erst vor 2 Wochen einzog, dies (wie vom Vermieter behauptet) selbst reapieren, oder darf der Mieter diese Arbeit dem Vermieter aufs Auge drücken?
Gruß