Ist es allgemein Üblich, dass eine Inhaberin einer Betreuungskanzlei, die Familie eines Demenzkranken Menschen anschreibt, ohne diesen je gesehen zu haben und einen BRief verfaßt, lassen wir es jetzt mal dahingestellt ob berechtigt oder nicht, bzw. die angegebenen Tatsachen des Auftragsgebert dieses Schreiben der Wahrheit entsprechen oder nicht. und droht, ohne die zu pfegende Person gesehen zu haben oder irgend etwas über die Verhältnisse zu kennen. mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst und den Betreuungsbehörden, erklärt wie gesagt, ohne den Patienten gesehen zu haben noch die Umstände unter denen er wohnt lebt, wie er versorgt wird. Das dieser unzureichend versorgt wird und der Pfleger überfordert wäre. Die Pfelgende der Person vermutet, dass diese Verfahrenspflegerin eine nahe anghörige der Miteigentümer im Hause ist, und diese ihren Verwanten einen Freundschaftsdienst erweisen will,bzw. erweist.
Ist das üblich, dass eben solche Briefe an die Angehörigen des zu Pflegenden von einer Betreuungskanzlei verschickt werden, bzw wie kommt es üblicherweise zum Einsatz einer amtlichen Betreuerin?
In Voraus schon mal vielen Dank
Burger 79