Also etwas detaillierter:
es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mietkaution vom Vermögen des Vermieters getrennt zu führen und zu vezinsen ist: also empfiehlt sich i.d.R. ein Mietkautionssparbuch, welches bei jeder Bank angelegt werden kann.
Wenn man dem Vermieter mißtraut, kann das Kautionssparbuch auf den Namen beider Parteien, also Mieter und Vermieter angelegt werden, hat den Vorteil, dass der Vermieter nicht ohne den Mieter an das Guthaben kommt.
Vertraut man dem Mieter, übergibt/überweist man die Kaution und der Vermieter legt die Kaution auf ein Sparbuch an; wenn er an die Kaution herankommen wollte, würde dies sicherlich gehen, aber dann nur, wenn die Bank getäuscht würde,…
Wenn der Mieter ein eigenes Sparbuch hat, kann er dies auf die Kautionshöhe auffüllen und dem Vermieter hinterlegen/abtreten.
Man macht das kurz schriftlich wie etwa so:
Hiermit trete ich, Mieter Hase das Sparbuch mit der Nr. der BABA-Bank mit einem Guthaben in Höhe von xxx€ aufgrund des Mietvertrages vom xx.xx2011 an den Vermieter …ab.
Der Vermieter verpflichtet sich, das Sparbuch aufgrund der mietvertraglichen Vereinbaungen nach Beendigung des Mietvertrages heraus zu geben.
Ort, Datum und Servus.
Man könnte auch, wenn man die Kaution überweist und irgendwann, wenn das Mietverhältnis einmal beendet wird und man für eine neue Wohnung etvl. eine Kaution braucht, dass man dann vertragswidrig die letzten 2 Monate die Miete nicht mehr überweisen würde, so dass der Vermieter dann dies mit der Kauiton verrechnen würde.
Dies wäre ein vertragswidriges Verhalten, zu dem hier selbstverständlich nicht aufgefordert wird, ist aber zwischenzeitlich in der Praxis fast schon alltäglich.
Schönen Tag noch.