Hallo liebende wissende,
Mal angenommen man eröfnet ein Sparkonto,unterschreibt auch selbst den Kontoeröffnungsantrag.Nun zahlen auch die Grosseltern von dem Konoeröffner auf seinem Sparkonto für Ihren Enkel Gelder für Ihn ein.Der Kontoeröffner (Enkel) lebt aber im Ausland und übergibt den Grosseltern das Sparbuch damit sie es Für Ihn verwalten und selber für Ihrem Enkel Geld einbezahlen.Nun Stirbt der Grossvater,und der Enkel möchte nun auf seinem Konto zugreifen,aber es wird von seiner Grossmutter verweigert,da diese nun behauptet, sie hätte das Konto aufgemacht und das geld wäre Ihr Eigentum,worauf der Enkel den von Ihm unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag vorlegt.dabei sagt die Grossmutter,„sie“ hätte das Konto Eröffnet,und der Enkel auf dessen Namen das Konto läuft,hätte den Vertrag erst nach 3 Monaten unterschrieben,wo es auch eine Bankangestelçlte Zeugin sin soll.Nun wie ist in diesen Fall die Rechtslage?
Grüsse Mars