Hi,
am 16.7.2002 hat der Bundesfinanzhof beschlossen, das Bundesverfassungsgericht in der Frage der Besteuerung von Spekulationsgewinnen anzurufen. Die Entscheidung steht noch aus.
Meine Steuerberaterin hat daraufhin die teilweise Aussetzung der Vollziehung meines EKST- Bescheides beantragt, soweit eben Speku - Gewinne davon erfasst waren. Da stellt sich das Finanzamt quer und behauptet, dass die entsprechende Abgabenregelung im Falle der Verfassungswidrigkeit nicht rückwirkend für nichtig erklärt werden wird, sondern Nachbesserungen auferlegt werden.
Und deshalb muss ich am Fälligkeitstag die volle Steuersumme entrichten.
Was habt Ihr gemacht? Hat jemand einen Tip? Denn ich glaube, dass mein schönes Geld bei mir liebevoller behandelt wird als beim Finanzamt.
Ein paar Tage kann ich noch Einspruch erheben.
Danke für Eure Tips,
Martin