Stadtrechte

Hallo Gemeinde!

Ich hoffe, die Frage passt in dieses Brett:
Wann bezeichnet man eine „Siedlung“ als Stadt? Ich habe mal gehört, wenn ihr die Stadtrechte verliehen werden. Aber was genau besagen denn die Stadtrechte? Was darf die Stadt dann, was ein Dorf nicht darf (eigener Bürgermeister, Gewerbesteuer, …)???

Gruß

Michael

in früheren Zeiten war die Verleihung von Stadtrechten ein Privileg. Das erklärt auch, daß es in Deutschland Städte gibt, die nichts anderes sind, wie ein kleines Dorf. Arnis hatte anno 31.12.1997 bescheidene 352 Einwohner und war damals die kleinste Stadt. Heute bekommen Gemeinden (Oberbegriff für „Dorf“ und Stadt) die Stadtrechte, wenn Infrastruktur, Finanzausstattung usw. einer Stadt entspricht. Natürlich fühlen sich die Bürgermeister gebauchpinselt und auch ein paar Mark mehr auf dem Gehaltszettel, wenn sie städt. Bürgermeister sind. Ansonsten ändert sich nichts wesentliches durch die Verleihung des Titel Stadt am bisherigen Zustand. Die Bürger müssen halt mehr Geld aufbringen, weil die Briefköpfe, Ortsschilder usw. geändert werden müssen.

Spitz will ich noch anmerken, daß es Städte gibt, die frühers typische Bauernkäffer waren und nun dick auftragen. Ein Beispiel, über das ich gerne lästere und sehr gut kenne, ist Garching bei München. Ortschilduntertitel: Universitätsstadt. München ist da viel bescheidener (sicherlich auch unbedeutender als Garching). Es nennt sich schlicht Landeshauptstadt. Nix Uni-Stadt. Hinweis an die Garchingfans - ich kenne das Nest seit anno 1966…

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Hallo Michael,

Versuch doch einmal, an die hessische Gemeindeordnung heranzukommen - dort müsste einiges stehen.

Am Beispiel NRW:
Grundsätzlich heißen die Kommunen „Gemeinden“, dabei wird unterschieden in „kreisangehörige Gemeinde“, „mittlere kreisangehörige Gemeinde“ (ab 25.000 Einwohner), „große kreisangehörige Gemeinde“ (ab 50.000 Einwohner) sowie „kreisfreie Stadt“ (wird extra verliehen, üblicherweise ab 300.000 EW).
Die jeweiligen Einwohnerzahlen müssen mindestens drei Jahre überschritten sein und dürfen nur fünf Jahre unterschritten werden, um den jeweiligen Status zu erhalten bzw. behalten.
Ab der mittleren kaG hat die Gemeinde mehr Rechte aber auch mehr Pflichten (eigene Schulen, Sozialhilfe, Baurecht etc).
Sobald eine Gemeinde zur mittleren kreisangehörigen Gemeinde wird, erhält sie das Recht sich „Stadt“ nennen zu dürfen.
Dabei gilt unabhänig von der Einwohnerzahl: Einmal Stadt - immer Stadt
Besondere Rechte sind mit der Bezeichnung Stadt alleine nicht mehr verbunden.

Gruß
HaWeThie

Danke für die Antworten owT
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