Hallo Experten,
folgende Überlegung:
Im Jahr X gab es eine langwierige Zahnbehandlung, welche als außergewöhnliche Belastung in die Einkommenssteuererklärung für das Jahr X aufgenommen werden soll.
Mehrere Rechnungen dazu wurden im Jahr X ausgestellt und der jeweilige Rechnungsbetrag auch im Jahr X überwiesen. Nur die letzte Rechnung kam gegen Jahresende von X, so dass die Überweisung des Rechnungsbetrags erst zu Beginn des Folgejahres, also im Jahr Y, erfolgte.
In welche Einkommenssteuererklärung gehört die Behandlung zur letzten Rechnung: in die zum Jahr X oder zum Jahr Y?
Allerbesten Dank für Eure Antworten!