Liebe/-r Experte/-in,
Nach §3 Nr. 26 EStG gibt es für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, bei Kirchen und gemeinnützigen Organisationen einen besonderen Freibetrag i.H.v. 2.100 Euro im Jahr, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Umgerechnet entspricht der Jahresfreibetrag monatlich 175 Euro. Dieser sogenannte „Übungsleiterfreibetrag“ wird bis max. 175,00 Euro mtl.
Wenn ich so etwas mache und nebenbei noch Geld in Form einer Aufwandsentschädigung für kommunale Ratsarbeit kriegen würde, ginge das parallel oder wie ist das steuerrechtlich zu bewerten?
beste Grüße
Michael