Liebe Annamaria,
um mit dem zweiten anzufangen: Alle freiberuflichen Taetigkeiten werden in der Anlage „S“ zur Einkommenssteuererklaerung eingetragen (i.d.R.) die Gesamtsumme in einer Zeile neben der Angabe zur Berufsbezeichnung. Sollte der Jahresgesamtbetrag 9.500 Euro nicht ueberschreiten, genuegt es, eine kurze einfache Darstellung der Einnahmen und Ausgaben (Werbungskosten) beizufuegen, falls doch, muesstest Du noch eine Anlage „EÜR“ (Einnahmenueberschussrechnung) dazufuegen, in der die Einnahme- und Ausgabeposten entsprechend der Vorgaben einzutragen sind.
Jetzt zur Umsatzstsuer: Es ist noch gar nicht entschieden, ob Du ueberhaupt umsatzsteuerpflichtig bist. Dazu muesste der Jahres-Gesamtumsatz (Achtung: NICHT GEWINN!) 17.500 Euro ueberschreiten. Falls dies nicht der Fall ist, bist Du gem. § 19 UStG „Kleinunternehmer“ und es entfallen alle Umsatzsteuererklaerungen, Voranmeldungen, Vorauszahlungen usw. Du darfst dann in Deinen Ausgangsrechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Falls Du das irrtuemlich etwa doch getan ist (was ich nicht hoffe), dann wird es etwas kompliziert, denn es gibt dummerweise ein Wahlrecht, sich selbst umsatzsteuerpflichtig zu machen, aber das erzwingt dann auch die ganze laestige und umstaendliche Arbeit der Umsatz- und Vorsteuerberechnung mit den o.g. Formularen. In diesem Fall schreibe mir bitte nochmals, damit ich Dir weiterhelfen kann.
Gruss
Bernhard