Hallo in die Runde,
ich habe 4 Fragen, die aber miteinander zusammenhängen:
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Wenn man in der Arbeitslosigkeit einen Werkvertrag abschließt und der Auftraggeber keine Steuern abführt, wann muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt Meldung machen? Direkt oder erst mit der Steuererklärung im folgenden Jahr?
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Was ist in einem solchen Fall mit der Rentenversicherung? Muss auch hier „Meldung“ gemacht werden? Wenn ja, wann?
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Ist es ohne Probleme möglich, in der Arbeitslosigkeit mehrere aufeinanderfolgende Werkverträge abzuschließen ohne dass man als Freiberufler, Selbstständiger o.ä. gemeldet ist?
Gibt es also eine zeitliche Begrenzung, ab der man automatisch als Selbstständiger o.ä. gilt? Oder sind bspw. auch Werkverträge von mehr 1 bis 6 Monaten unproblematisch, wenn die Tätigkeiten nur für den Übergang zu einem „festen, regulären“ Anstellungsverhältnis geleistet werden? -
Ist es während eines solchen Werkvertrags dann ohne Probleme möglich, zusätzliche Honorartätigkeiten zu leisten? Was müsste man hier beachten?
Ist jemand im Bilde? Wäre super! Freue mich auf eure/Ihre Antworten…
Viele Grüße
weißnix