Steuerrückzahlung trotz Hartz4 und Arbeitsstelle

Hallo,
ich habe folgendes Problem:Meine Freundin bezog 2011 neun Monate lang Hartz4.Dann bekam sie eine Arbeitsstelle.Ich sitze jetzt hier und mache Ihre Steuern und bin mir nicht sicher ob es Sinn macht, da sie nicht so sehr viel Steuern gezahlt hat.Nicht das sie sogar noch etwas zum Finanzamt hinbringen muß.Sie hat einiges an Bewerbungen und sonst nur das Übliche abzusetzen (Fahrweg,einige Krankheitskosten,Zusatzrente und Versicherungen).
Meine Frage:Muß sie eventuell durch das Hartz4(wird ja mit angegeben) noch etwas hinbringen oder wirkt sich das nicht unbedingt negativ auf den Bescheid aus???Vielleicht hat jemand Erfahrung damit und kann mir helfen.
Gruß klaus

Das ist leider wirklich nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo, Du mußt die Einkünfte aus Hartz4 auf jeden Fall eintragen. In der Anlage N unter der Zeile in der die Lohnersatzleistungen einzutragen sind, wird abgefragt, ob es Zeiten ohne Nichtbeschäftigung gab! Der Sachbearbeiter könnte ja sonst auf die Idee kommen, und nachfragen, von was Deine Freundin gelebt hat!! Soweit ich weiß sind die Bezüge steuerfrei … kann mir also nicht vorstellen, dass sie was zurückzahlen muß. Gruß

Wenn Sie den Ausdruck der „Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung“ vom Arbeitgeber vor sich haben, schauen Sie in die Zeilen unter Bruttoarbeitslohn, nämlich Lohnsteuer, Soli-Zuschlag und Kirchensteuer. Sind dort Eintragungen, kann Sie diese zurück bekommen.

Wenn Sie von www.elster.de das ElsterFormular herunterladen und die Steuererklärung am PC ausfüllen, können Sie gleich auf „Berechnen“ klicken und sehen, ob es eine Erstattung gibt oder nicht.

Hallo Klaus,
ich denke, ich habe gute Nachrichten für Ihre Freundin:
das Arbeitslosengeld II auch Hartz IV genannt, fällt nicht unter den sog. Progressionsvorbehalt, d.h. es erhöht nicht den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte. Vermutlich bekommt Ihre Freundin daher Steuern wieder zurück, wenn Sie unter EUR 8004 mit dem zu vetsteuernden Einkommen liegt, sogar alles.
Mit Elster können Sie sich das heute noch schön ausrechnen und vielleicht gibt es dann sogar ein Gläschen Sekt, wegen der Vorfreude auf die Rückerstattung.
Gutes Gelingen
und je nach Wohnort „eine glückselige Fasnet“
viele Grüsse
Barbara

Hallo,

es macht auf alle Fälle Sinn eine Steuererklärung zu machen.
Die Bezüge für Hartz4 sind steuerfrei, werden also nicht versteuert.
Jedoch unmterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heisst der individuelle Steuersatz (nur der Steuersatz und nicht die Steuer) wird mit den Hartz4 Bezügen errechnet. Sie zahlt lediglich einen höheren Steuersatz auf ihr zu versteuerndes Einkommen (ohne Hartz4 Bezüge) und keine Steuer auf die Hartz4 Bezüge.
Es gibt einen Freibetrag von 8.004 Euro, auf den keine Steuer bezahlt werden muss. Also, wenn deine Freundin mit ihren Einkünften (ohne Hartz4 Bezüge) unter diesem Betrag bleibt muss sie gar keine Steuer zahlen. Sie wird also über die Steuererklärung, über der du sitzt, die gesamt bezahlte Steuer zurückbekommen.

Gruss
Wilfried

Hallo,
Hartz 4 Geld ist nicht einkommensteuerpflichtig und muß nicht bei der Steuer angegeben werden.
Nur Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld sind anzugeben.
Mit freundlichen Grüssen
Sven Duwe

Hi!

Hartz4 ist nicht steuerpflichtig und erhöht nicht den Steuersetz wie z.B. Arbeitslosengeld.

Man sollte es zwar angeben dass man Hartz4 bezogen hat, weil sich ansonsten der dumme Beamte fragt, was der Steuerpflichtige den Rest des Jahres so getrieben hat, es hat aber absolut keine Auswirkung auf die Steuer.

Deine Freundin bekommt mit ziemlicher Sicherheit alles zurück was sie an Steuern gezahlt hat. Eine Nachzahlung ist mit den geschulderten Komponenten unmöglich.

Also abgeben und Geld kassieren!

gruß

derschwede77

Hallo Klaus,
soweit ich weiss braucht man den Hartz4-Bezug nicht angeben. Ein Steuerberater kann da aber eher weiterhelfen. Oder frag einfach mal beim Finanzamt nach.
MfG
J. Wolf

Hallo Klaus,

eine Steuerrückzahlung habt ihr nicht z befürchten. Hartz4 wird als Lohnersartzleistung auf der Seite 1 der Anlage N abgefragt (Zeiten der Nichtbeschäftigung). Das dient aber nur als Nachweis, wovon man in der Zeit ohne Beschäftigung gelebt hat. Einen Einfluss auf die Steuer hat es nicht (anders als das normale Arbeitslosengeld oder Krankengeld)

mfG
M(ich)a