Hallo Roland,
wenn er das Kind adoptiert ist er _nicht_ der Stiefvater,
sondern der Vater.
das kann ich irgendwie garnicht glauben, denn es gibt
eigentlich nur eine Methode Vater zu werden. Woher hast Du
denn diese Info?
Hi,
natürlich kann man durch Adoption Vater werden:
§ 1754. BGB
(1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Ehegatten.
(2) In den anderen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden.
§ 1755. BGB
(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berührt; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche.
(2) Nimmt ein Ehegatte das nichteheliche Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.
[Mit Annahme ist hier Adoption gemeint]
Gruß
Nelly