es geht mir um diesen Fall: Frau beschuldigt Mann
wahrheitswidrig der Vergewaltigung. Er verliert seine Existenz
und sitzt fünf Jahre unschuldig im Gefängnis.
http://www.nw-news.de/owl/4689386_Fuenf_Jahre_unschu…
Ich sehe da Widersprüche im Artikel:
Da wird als angeblicher Beweis für die Unschuld nur angeführt, dass das mutmaßliche Opfer wiederholt Lügen zum persönlichen Vorteil eingesetzt hat.
Mithin sehe ich ein, dass das alte Urteil widerrufen werden musste, da nun die damalige Aussage des mutmaßlichen Opfers unglaubwürdig erscheint.
Als Fehlurteil möchte ich daher das erste Urteil nicht bezeichnen.
Die be"recht"igten Fragen:
Zur Wiedergutmachung:
Für unschuldige Haft gilt das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html
Und wie kann man eigentlich Richter für ihr Tun zur
Verantwortung ziehen?
???
Was kann der Richter dafür, dass Zeugen lügen?
NICHTS, eben.
Dem mutmaßlichen Opfer müsste man nun erstmal nachweisen, dass sie im Prozess gelogen hat.
So ganz erkenne ich aus dem Artikel aber nicht, warum der jetzige Richter nun sagt:
„Den Angeklagten sehen wir nachweislich als unschuldig an.“
Ich fürchte, dieser Artikel ist einfach lückenhaft, es fehlen die angeblich gefundenen BEWEISE für die Unschuld. Hier wird ja nur Bezug genommen auf die neu zu bewertend Glaubwürdigkeit vom mutm. Opfer.
Das ist kein Beweis der Unschuld, aber natürlich angesichts der „im Zweifel für den Angeklagten“ Regel mit den selben Folgen.
Was ich ebenfalls nicht verstehe ist, dass nun die Staatsanwaltschaft gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung ermittelt. Wegen „falscher Verdächtigung“ und „falscher uneindilicher Aussage“ wäre mir klar.