Hallo!
es gibt durchaus Fälle, wo man den Verkehr durch langsames
Fahren behindern kann
Ja das gibts
und andere zu gefährlichen
Überholmanövern - wozu wohl der Überholvorgang eines LKW auf
der Landstraße definitiv gehört - nötigt.
Nein, das gibts nicht. Sollte sich jemand psychisch genötigt fühlen, erfüllt er die psychischen Anforderungen für das Lenken eines KFZs nicht.
Langsamfahren ohne Grund ist genau so verboten wie schneller
als die maximal zugelassene, bzw. der Situation angepasste
Geschwindigkeit zu fahren.
Das ist wiederum im Prinzip richtig.
Wer sich nicht traut bei gutem Wetter und geeigneten Straßen
die zugelassene Geschwindigkeit zu fahren, sollte entweder
noch einmal Fahrstunden nehmen, bis er oder sie das Fahrzeug
auch unter Kontrolle hat und die notwendige Sicherheit
besitzt, oder sich einfach nie wieder hinter das Steuer eines
Kraftfahrzeuges setzen.
Die Vorschrift besagt aber nicht, dass man immer die höchste zulässige Geschwindigkeit fahren muss. Das ist bitteschön Unsinn.
So was ist in meinen Augen nämlich genau so schlimm wie
besoffen zu fahren. In beiden Fällen hat der Fahrer keine
ausreichende Kontrolle über sein Fahrzeug und gefährdet
fahrlässig andere - aus Unvermögen oder Bequemlichkeit.
Das ist allerdings objektiv nicht so, da unsichere Autofahrer zweifellos Unfälle verursachen, gemessen am gesamten, gehören ungeübte Fahrer aber nicht zu den Hauptunfallverursachern - und zwar bei weitem nicht.
Gruß
Tom