Strafe wegen zu langsamem Fahren?

Wenn A sich nicht traut, eine Geschwindigkeit zu fahren, mit
der selbst 32-Tonner unterwegs sind, dann drängt sich mir die
Frage nach der Eignung des A zum Führen eines KFZ auf.

Mir drängt sich die Frage auf, ob nicht vielmehr die
Verkehrsteilnehmer, die ein mit 90 km/h auf der rechten Spur
fahrendes Fahrzeug (s. Ursprungspost) als schwerwiegendes
Verkehrshindernis, ja als gravierende Gefahr empfinden, die
Eignung zur Führung eines Fahrzeugs haben.

Wenn das Fahrzeug 90km/h fahren würde, würde es nicht regelmäßig von den meisten LKW überholt.
Wenn dieses Fahrzeug also nach eigener Aussage regelmäßig von LKW überholt wird, dann fährt es grundlos langsam und sorgt für 90km/h fahrende LKW auf der linken Spur. Es sorgt für LKW, die sich auch mal beim Ausscheeren verschätzen können. Leider sind in D extrem hohe Geschwindigkeiten und somit -differenzen auf Autobahnen legal und auch real.

Ja, ein grundlos langsam Fahrender IST ein Hindernis.
Ja, ein grundlos langsam Fahrender KANN zu riskanten Situationen führen.

Wer - aus welchen Gründen auch immer (eigene Geschwindigkeit,
Auffassungsvermögen für das Verkehrsgeschehen, etc.) - nicht
in der Lage ist, a) ein solches Fahrzeug ganz normal auf der
linken Spur zu überholen oder b) im Falle, dass das
90-km/h-Fahrzeug von einem 110-km/h-Fahrzeug überholt wird,
abzubremsen, sollte einmal über seine Eignung als Fzg.führer
nachdenken.

Ja, sollte er.
Was sollte der Fahrzeugführer über sich selber denken, dem bei 130km/h ein LKW in die Spur fährt, der obigen PKW überholt?
Natürlich hat dann der LKW Fahrer gepennt. Er hat Schuld.
Eine moralische Mitschuld als Anlass des sonst unnötigen Überholmanövers trifft aber den Langsamfahrer.

A sollte, um definitv andere nicht zu behindern, zumindest die
Geschwindigkeit der LKW fahren.

Und was machen wir dann mit der Gruppe von LKW, die an
Steigungen deutlich unter der hier bisher zur Diskussion
stehenden Geschwindigkeit unterwegs sind? Nach der obigen
Argumentation müssten die - um eine „Behinderung“ anderer
Verkehrsteilnehmer zu vermeiden - am besten umgehend gesprengt
werden, oder wie?

Ah, wie schön ist es, wenn man sachlich bleibt.
Schade, dass du es nicht schaffst.
Wir vergleiche grundlos langsam Fahrende also mit LKW, die einfach an einer Steigung nicht schneller können.

Auf anderen Straßen hat A regelmäßig den schnelleren
Fahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen, also mal rechts
ran.

Er fährt selber 70 - 80 km/h und soll dann trotzdem regelmäßig
anhalten, um 90 - 100 km/h fahrende Verkehrsteilnehmer
passieren zu lassen? Das ist doch - mit Verlaub - lächerlich!!

Nö. Das ist GESETZ.
Straßenverkehrsordnung.

Das Verhalten von A ist keinesfalls sicher. Er provoziert
damit andere Verkehrsteilnehmer zu Überholmanövern, die auch
mal riskant sein können. Damit bringt er andere und auch sich
in Gefahr.

Auch hier kommt wieder die Gegenfrage, ob jene
Verkehrsteilnehmer, die sich zu derartigen Überholmanövern
verleiten lassen (nochmal: obwohl der Andere immerhin 80 km/h
fährt!!), die Eignung zum Führen eines Kfz haben?

Der „A“ behauptet, er würde 70-80 fahren.
Er sagte ja auch, auf Autobahnen 90.
Offenbar ist dem nicht ganz so. Ziehen wir also mal 10km/h ab und erhalten die Geschwindigkeiten, die der A wohl wirklich fährt.

Damit provoziert er.
Aber ich stimme zu:
Zum Provozieren gehört auch immer der, der sich provozieren lässt.

Nur soll es auch Leute geben, die viel auf Landstraßen unterwegs sind, vielleicht sogar beruflich bedingt.

Versetze dich mal in deren Situation.
Es geht mit 70 über die Landstraße, 100 wären erlaubt und möglich.
(Fahrphysikalisch sind oft auch mehr als 100 möglich).
Und da ist der, der aus unklaren Gründen sagt:

1.: " Ich habe es nicht eilig, ich fahr 70"

aber gleichzeitig:

2.: „Andere vorbeilassen. Nein, niemals!“

Dass da der eine oder andere, vielleicht auch wegen verfehlter Terminplanung, die Fassung verliert, ist unschön, aber nachvollziehbar.

„Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h,
auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts
weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den
Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch
subj. vertretbar wäre“

So, und wo - in welchem Post auch immer - hat der TO von
derartigen Geschwindigkeitsunterschreitungen gesprochen?

Gar nicht. Habe ich das behauptet?

NEIN.

Es wäre schön, wenn man sich bei der Beantwortung von Fragen
auch an deren Inhalt orientiert und nicht nur seinen - sehr
wohl mitunter berechtigten - Frust über tatsächliche
„Schleicher“ zum Ausdruck bringt.

Der Fragesteller wollte eine Definition, was zu langsam im Sinne des Gesetzes ist. Er hat sie bekommen.

Der liebe „A“ ist nicht zu langsam im Sinne des Gesetzes (diese Folgerung ist trivial und ich habe sie mir zunächst gespart, aber wenn man mich missverstehen möchte, reiche ich sie nach).

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Naja, aber 85 (was ein LKW angeblich (anderswo im Thread) rein
technisch maximal fahren kann) ist das in dem Fall auch nicht,
sondern sicher ca. 95.

Rein technisch sind EU LKW auf 90km/h begrenzt.
Diese Geschwindigkeitswahl ist etwas schizophren, soll wohl auch bald weiter runter gehen.
Manipulationen sind denkbar. Bei der Einstellung des Begrenzers könnte man mit abgefahrenen, schon mehrfach neu gefrästen Reifen mit zu wenig Druck erscheinen. Dann wird eine höhere Raddrehzahl als Bezugswert gespeichert. Mit richtigem Druck und dicken Reifen wäre man dann gleich wieder schneller.

Mich hat halt eben die kühne Behauptung, dass fast alle LKW 100km/h oder schneller fahren, sehr gestört. Gerade in Verbindung mit den von mir nicht nachvollziehbaren Gründen für das Langsamfahren. Ein Auto, in dem sich 70km/h so anfühlen wie 120km/h wo anders?
OK, da fallen mir defekte Stoßdämpfer und Reifenprobleme ein.
Aber „A“ sieht sich als Engel, der weise und sicher fährt, während alle anderen - zumindest fast alle LKW fahrer - Rasen?

Ganz real habe ich die ganze Zeit an was anderes gedacht.
Ich habe nämlich eine Vermutung zum Geschlecht und zum Alter des „A“.
Wäre aber nur ein Vorurteil, deswegen ist das Ganze hier und jetzt für mich beendet.

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Hallo,

mal ein guter Tipp…warum glaubst du wohl,hat der Gesetzgeber sich die Mühe gemacht,diesen Paragraphen zu formulieren ???..

Naaaa ???..

Hallo,

ganz einfach…weil der Gesetzgeber nämlich
Genau damit

eine Mindestgeschwindigkeit

vorgegeben hat…ansonsten würde dieser Paragraph doch absolut nutzlos sein…

Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind für den schnellen Verkehr gebaut und darum will der Gesetzgeber hier auch eine Mindestgeschwindigkeit der Fahrzeuge haben…

Das man eine Mindestgeschwindigkeit nicht explizit
vorgibt,hat seine Gründe doch in der praktischen Fahrtätigkeit…
bei Staus oder widrigen Witterungsverhältnissen (Winter) kann man ja nicht immer schnell fahren…genau deswegen hat der Gesetzgeber hier zu diesem „Behelf“ gegriffen…

Schaue dir einmal die gesamte Straßen-Gesetzgebung an…du wirst immer nur die höchstzulässige Geschwindigkeit finden…
weil es nämlich immer von den Vekehrs-und Witterungsumständen abhängig
ist,wie schnell du mit einem Kfz.tatsächlich fahren kannst…

Hallo,

nur mal ein paar Anmerkungen zur technischen Seite…

GPS

Wenn auf deinem GPS-Gerät nicht draufsteht USMIL-*******

solltest du den Geschwindigkeitsangaben dieses Gerätes mit einer gehörigen Portion Skepsis gegenübertreten…:smile:

Fahrzeugtacho
Hier hat der Gesetzgeber der Autolobby viel Spielraum gelassen…
Bei einem modernen Pkw mit elektronischen Tacho gibt es jede Menge
Toleranzen im oberen Bereich…
Dazu kommt noch das noch nicht einmal die montierte Reifengröße
erfasst wird…

Bei den in modernen LKw montierten EG-Kontroll-Geräten wird das erfasst und diese Geräte werden regelmäßig überprüft.Da dieser Markt in D ein
„quasi-Monopol“ Markt ist, kannst du davon ausgehen, das sich die
entsprechenden Vertragswerkstätten dieses gute Geschäft
nicht selber kaputt machen,indem sie Manipulationen dulden…
Gerade bei Großen „Flotten-Kunden“…
Denn sollte das Bundesamt für den Güterverkehr bei seinen Kontrollen sowas feststellen,wäre die Zulassung der jeweiligen Werkstätte weg…

Hallo!

Deine Argumentationskette schmerzt würde ich sagen

Gruß
Tom

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Grundsätzlich sind die Verkehrs und die Umweltbedingungen die ausschlaggebenden Faktoren um eine Geschwindigkeit festzulegen. ( Nebel Sichtweite > 15 m Ergibt nach der Allseits beliebten Formel für Anhaltegeschwindigkeit Vmax 27 km/h )

Moin!

ganz einfach…weil der Gesetzgeber nämlich
Genau damit eine Mindestgeschwindigkeit
vorgegeben hat…

Nö, hat er nicht. Steht da nirgends.

…ansonsten würde dieser Paragraph doch
absolut nutzlos sein…

Nö. Daraus ergibt sich, dass der handelsübliche Traktor nicht auf der Autobahn fahren darf.

Und im Umkehrschluss würden alle Autos in einem Stau gegen die StVO verstoßen, wenn 60 die Mindestgeschwindigkeit wäre.

Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind für den schnellen Verkehr
gebaut und darum will der Gesetzgeber hier auch eine
Mindestgeschwindigkeit der Fahrzeuge haben…

Nein, das ist nicht wahr und nicht möglich.

Das man eine Mindestgeschwindigkeit nicht explizit
vorgibt,hat seine Gründe doch in der praktischen
Fahrtätigkeit…

Ach, jetzt doch keine Mindestgeschwindigkeit?

bei Staus oder widrigen Witterungsverhältnissen (Winter) kann
man ja nicht immer schnell fahren…genau deswegen hat der
Gesetzgeber hier zu diesem „Behelf“ gegriffen…

Na also. Damit widerlegst Du Dich ja selbst und alles ist wieder gut.

-Efchen

GPS

Wenn auf deinem GPS-Gerät nicht draufsteht USMIL-*******

Ich weiss nicht was du damit sagen willst, aber ich vermute du weisst nicht, was am 2. Mai 2000 passiert ist.

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Hallo,

Ja, sollte er.
Was sollte der Fahrzeugführer über sich selber denken, dem bei
130km/h ein LKW in die Spur fährt, der obigen PKW überholt?
Natürlich hat dann der LKW Fahrer gepennt. Er hat Schuld.
Eine moralische Mitschuld als Anlass des sonst unnötigen
Überholmanövers trifft aber den Langsamfahrer.

mit Verlaub, aber diese Situation ist doch die absolute Ausnahme. Ich fahre selber 50 - 60.000 km im Jahr und erlebe in Relation hierzu so etwas äußerst selten.
Vielmehr sind die allermeisten LKW-Fahrer sehr wohl in der Lage, die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer einzuschätzen und ein Überholmanöver rechtzeitig einzuleiten.
Und wenn es dann doch einmal so passiert, hat der schnelle PKW-Fahrer aller moralischen Mitschuld anderer zum Trotz immer noch die Verpflichtung vorausschauend (und bremsbereit) zu fahren.

Und was machen wir dann mit der Gruppe von LKW, die an
Steigungen deutlich unter der hier bisher zur Diskussion
stehenden Geschwindigkeit unterwegs sind? Nach der obigen
Argumentation müssten die - um eine „Behinderung“ anderer
Verkehrsteilnehmer zu vermeiden - am besten umgehend gesprengt
werden, oder wie?

Ah, wie schön ist es, wenn man sachlich bleibt.
Schade, dass du es nicht schaffst.

Mein Kommentar war eine sarkastische Bemerkung in der Hoffnung, dass du die geringe Sinnhaftigkeit deiner Forderung siehst.
Schade, dass du es wiederum nicht schaffst, diese als solche zu erkennen.

Er fährt selber 70 - 80 km/h und soll dann trotzdem regelmäßig
anhalten, um 90 - 100 km/h fahrende Verkehrsteilnehmer
passieren zu lassen? Das ist doch - mit Verlaub - lächerlich!!

Nö. Das ist GESETZ.
Straßenverkehrsordnung.

Du hast sicher den passenden Paragraphen, ja? Und bitte: Enttäusche mich jetzt nicht mit § 3,2. Der sagt nämlich über den hier diskuttierten Geschwindigkeitsunterschied rein gar nichts.

Der liebe „A“ ist nicht zu langsam im Sinne des Gesetzes
(diese Folgerung ist trivial und ich habe sie mir zunächst
gespart, aber wenn man mich missverstehen möchte, reiche ich
sie nach).

Genau diese „triviale“ Aussage war Inhalt der Frage des TO. Nicht mehr und nicht weniger!

Gruß
Loroth

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Man könnte durchaus über die Thematik diskutieren, aber erst gewöhnst Du Dir mal diesen arrogant-klugscheißerischen Ton ab, der durch nichts rechtfertigt ist.

EOD

Hallo!

Person A fährt täglich eher kleinere Strecken (ca 5km
Landstrasse + 15km Autobahn) mit dem PKW.

A fährt lieber langsamer (Landstrasse ca 70-80 statt der
erlaubten 100, Autobahn max 90)

Person B, welche heute mit A gefahren ist war entsetzt und
sagte, dass A mit einer Anzeige wegen Verkehrbehinderung
rechnen kann.

Ist da was dran?

Ja.

Weniger bei 70-80 auf der Landstraße, aber die 90 auf der Autobahn könnten durchaus Grund für einen Bußgeldbescheid sein.

Auf der Landstrasse gilt doch max 100 und nicht „fahr 100“ und
auf der Autobahn min 60 (wird sich ja dran gehalten)

Zwar wird A auch von einem großteil der LKWs überholt, sieht
hier aber auch keine Behinderung da es ja schließlich eine
Überholspur gibt.

Persönliche Einlassung: A sollte seinen Führerschein abgeben.

M.

Hallo,

Weniger bei 70-80 auf der Landstraße, aber die 90 auf der
Autobahn könnten durchaus Grund für einen Bußgeldbescheid
sein.

dafür gibt es sicher eine Begründung, oder?

Gruß
Loroth

Hallo!

Weniger bei 70-80 auf der Landstraße, aber die 90 auf der
Autobahn könnten durchaus Grund für einen Bußgeldbescheid
sein.

dafür gibt es sicher eine Begründung, oder?

Ja, der Passus in der StVO, der sinngemäß lautet, dass nicht ohne Grund zu langsam gefahren werden darf. Den Paragraphen findest Du sicherlich selbst.

Gruß,
M.

Hallo!

Mit 90 wird man auf der Autobahn niemanden behindern, weil man dort ziemlich einfach überholen kann. Abgesehen davon, dass LKW auf Autobahnen nur 80km/h fahren dürfen, da kann ich mir schwer vorstellen zu sagen dass 90km/h eine Behinderung im Sinne des Gesetzes sind.

Etwas anderes wäre, wenn jemand ohne jemanden zu überholen mit 90km/h auf der linken Seite fährt (und eine schnellere Geschwindigkeit zulässig wäre).

Gruß
Tom

Hallo,

nein und der 2. Mai 2000 interessiert mich auch nicht…:smile:

Ich weiss nur,was für Anzeigen ich von einem festinstallierten
Geschwindigkeistmeßsystem (LZB) erhalte und was mir im Vergleich dazu
ein für OTTO-Normalbürger erhältliches GPS-Gerät anzeigt…:smile:

Und was mir dann im nächsten Vergleich ein Gerät der US-Army anzeigt…:smile: