Wenn A sich nicht traut, eine Geschwindigkeit zu fahren, mit
der selbst 32-Tonner unterwegs sind, dann drängt sich mir die
Frage nach der Eignung des A zum Führen eines KFZ auf.
Mir drängt sich die Frage auf, ob nicht vielmehr die
Verkehrsteilnehmer, die ein mit 90 km/h auf der rechten Spur
fahrendes Fahrzeug (s. Ursprungspost) als schwerwiegendes
Verkehrshindernis, ja als gravierende Gefahr empfinden, die
Eignung zur Führung eines Fahrzeugs haben.
Wenn das Fahrzeug 90km/h fahren würde, würde es nicht regelmäßig von den meisten LKW überholt.
Wenn dieses Fahrzeug also nach eigener Aussage regelmäßig von LKW überholt wird, dann fährt es grundlos langsam und sorgt für 90km/h fahrende LKW auf der linken Spur. Es sorgt für LKW, die sich auch mal beim Ausscheeren verschätzen können. Leider sind in D extrem hohe Geschwindigkeiten und somit -differenzen auf Autobahnen legal und auch real.
Ja, ein grundlos langsam Fahrender IST ein Hindernis.
Ja, ein grundlos langsam Fahrender KANN zu riskanten Situationen führen.
Wer - aus welchen Gründen auch immer (eigene Geschwindigkeit,
Auffassungsvermögen für das Verkehrsgeschehen, etc.) - nicht
in der Lage ist, a) ein solches Fahrzeug ganz normal auf der
linken Spur zu überholen oder b) im Falle, dass das
90-km/h-Fahrzeug von einem 110-km/h-Fahrzeug überholt wird,
abzubremsen, sollte einmal über seine Eignung als Fzg.führer
nachdenken.
Ja, sollte er.
Was sollte der Fahrzeugführer über sich selber denken, dem bei 130km/h ein LKW in die Spur fährt, der obigen PKW überholt?
Natürlich hat dann der LKW Fahrer gepennt. Er hat Schuld.
Eine moralische Mitschuld als Anlass des sonst unnötigen Überholmanövers trifft aber den Langsamfahrer.
A sollte, um definitv andere nicht zu behindern, zumindest die
Geschwindigkeit der LKW fahren.Und was machen wir dann mit der Gruppe von LKW, die an
Steigungen deutlich unter der hier bisher zur Diskussion
stehenden Geschwindigkeit unterwegs sind? Nach der obigen
Argumentation müssten die - um eine „Behinderung“ anderer
Verkehrsteilnehmer zu vermeiden - am besten umgehend gesprengt
werden, oder wie?
Ah, wie schön ist es, wenn man sachlich bleibt.
Schade, dass du es nicht schaffst.
Wir vergleiche grundlos langsam Fahrende also mit LKW, die einfach an einer Steigung nicht schneller können.
Auf anderen Straßen hat A regelmäßig den schnelleren
Fahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen, also mal rechts
ran.Er fährt selber 70 - 80 km/h und soll dann trotzdem regelmäßig
anhalten, um 90 - 100 km/h fahrende Verkehrsteilnehmer
passieren zu lassen? Das ist doch - mit Verlaub - lächerlich!!
Nö. Das ist GESETZ.
Straßenverkehrsordnung.
Das Verhalten von A ist keinesfalls sicher. Er provoziert
damit andere Verkehrsteilnehmer zu Überholmanövern, die auch
mal riskant sein können. Damit bringt er andere und auch sich
in Gefahr.Auch hier kommt wieder die Gegenfrage, ob jene
Verkehrsteilnehmer, die sich zu derartigen Überholmanövern
verleiten lassen (nochmal: obwohl der Andere immerhin 80 km/h
fährt!!), die Eignung zum Führen eines Kfz haben?
Der „A“ behauptet, er würde 70-80 fahren.
Er sagte ja auch, auf Autobahnen 90.
Offenbar ist dem nicht ganz so. Ziehen wir also mal 10km/h ab und erhalten die Geschwindigkeiten, die der A wohl wirklich fährt.
Damit provoziert er.
Aber ich stimme zu:
Zum Provozieren gehört auch immer der, der sich provozieren lässt.
Nur soll es auch Leute geben, die viel auf Landstraßen unterwegs sind, vielleicht sogar beruflich bedingt.
Versetze dich mal in deren Situation.
Es geht mit 70 über die Landstraße, 100 wären erlaubt und möglich.
(Fahrphysikalisch sind oft auch mehr als 100 möglich).
Und da ist der, der aus unklaren Gründen sagt:
1.: " Ich habe es nicht eilig, ich fahr 70"
aber gleichzeitig:
2.: „Andere vorbeilassen. Nein, niemals!“
Dass da der eine oder andere, vielleicht auch wegen verfehlter Terminplanung, die Fassung verliert, ist unschön, aber nachvollziehbar.
„Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h,
auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts
weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den
Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch
subj. vertretbar wäre“So, und wo - in welchem Post auch immer - hat der TO von
derartigen Geschwindigkeitsunterschreitungen gesprochen?
Gar nicht. Habe ich das behauptet?
NEIN.
Es wäre schön, wenn man sich bei der Beantwortung von Fragen
auch an deren Inhalt orientiert und nicht nur seinen - sehr
wohl mitunter berechtigten - Frust über tatsächliche
„Schleicher“ zum Ausdruck bringt.
Der Fragesteller wollte eine Definition, was zu langsam im Sinne des Gesetzes ist. Er hat sie bekommen.
Der liebe „A“ ist nicht zu langsam im Sinne des Gesetzes (diese Folgerung ist trivial und ich habe sie mir zunächst gespart, aber wenn man mich missverstehen möchte, reiche ich sie nach).