Hallo
1 Frage
Kann ein Vermieter darauf bestehen das Silikonfugen vom Mieter erneuert werden (Bezug nehmend auf Schönheitreparaturen)? Gerade im Bad kann es doch nicht von einem Mieter als Laie erwartet werden?!
Nicht auszudenken wenn sie unsachgemäß erneuert werden und sich daraus ein Wasserschaden entwickelt…der bleibt dann auch am Mieter hängen…?!
2 Frage
Kann ein Vermieter verlangen das die Wohnung gestrichen wird obwohl noch Schäden (dunkle Flecken, gelöste Tapetenbereiche und Risse in der Tapete) eines Wasserschadens (1 Wohnung oben drüber) noch vorhanden sind?
Vorher wurde Zusage erteilt das Schäden beseitigt werden und Mieter sich mit dem Malerbetrieb in Verbindung setzt zwecks Terminabsprache. Diese Firma hatte jedoch keine Termine frei und so bleib die Sache liegen.
Greift hier nicht die Verpflichtung des Vermieters „Erhalt der Sache“?
Danke für eure Antworten
Guten Rutsch!!!
Gruß
Nelsont