hallo zusammen,
mal angenommen, jemand der in der Veranstaltungstechnik als Aushilfe arbeitet (Roadie), erhält seine Bescheinigung zur An- und Abmeldung zur Sozialversicherung.
- Müsste er sich wundern, wenn er darin folgende Angabe findet.
Angaben zur Tätigkeit:
744 (z.B. Bote, Zeitungsausträger, …)
531 (z.B. Gelegenheitsarbeiter)
Entgelt:
000000 EURO
(wegen kurzfristiger Beschäftigung sind ohnehin alle Abgaben 0)
achja, ich hab gerade mal das sv-net angesehen. Der Tätigkeitsschlüssel ist ja 5-Stellig
die 5. Stelle der Tätigkeitskennzahl (Angabe des Abschlusses) ist wofür releveant?
danke