Hallo Ihr Alle!
Kürzlich habe ich mal gelesen, daß einer Frau, die ihren Beruf nicht ausübt, um sich der Familienarbeit zu widmen, einen sog. „Anspruch“ auf einen bestimmten Anteil am Einkommen ihres alleinverdienenden Ehemannes, also Taschengeld, hat, der ausschließlich ihr selbst zur Verfügung steht. Das war irgendein Prozentsatz vom Nettoeinkommen.
Weiß hier jemand, wie viel Prozent das sind?
Liebe Grüße,
Rani