Taxitarife: Wo nach wird der Taxitarif gestaffelt?

Hallo liebe Taxifreunde,
ich bin nun schon öfters Taxi gefahren und habe am Ende immer schön brav den Fahrpreis bezahlt. Nun frage ich allerdings: Wonach wird der Taxitarif gestaffelt?! Nach erstem Googlen habe ich gesehen, dass es sich wohl u.a. nach der Fahrgastzahl richtet. Aber gibt’s es auch unterschiedliche Traife zwischen einzelnen Städten oder zwischen Stadt und Land?! In Berlin ist mir der Kurzstreckentraif für 3,50 für bis zu 3 Kilometer bekannt. Gibt es so was auch in anderen Städten?! Offensichtlich gibt es da keine einheitlichen Regeln, oder???
Schöne Grüße und tausend Dank für Ihre Antwort.
Sina

Hallo Sina,
Deine Frage behandelt ein sehr weitläufiges Thema, welches ich versuchen werde auf die wesentlichen Punkte zu reduzieren.

  1. Man unterscheidet zwischen Taxis und Mietwagen, welche im Prinzip die gleiche Arbeit ausführen, jedoch unterschiedliche Rechte und Pflichten haben.
    Taxen haben zb eine Beförderungspflicht, MW Beförderungsrecht, also weniger Risiko. Taxen machen Freiaufnahmen und haben Stände, MWs nicht, sie kommen nur auf Bestellung. Daher ist der Verwaltungsaufwand beim MW geringer, aber die MWST höher. MWs haben Wegstreckenzähler, die in gefahrenen km anzeigen und nur die km plus Anfahrt berechnen, die Taxameter dagegen schalten beim Stillstand des Fahrzeugs zusätzlich auf Wartezeitberechnung um.
  2. Sowohl Taxen, wie auch MW-Unternehmen haben verschiedene Geschäftsformen, Taxen öffentliche, wie Genossenschaft, da Sie ja öffentlicher Personentransport sind und MWs eher private wie Gbr, Verein usw.
    Also der Einstiegsgrundpreis eines Taxiunternehmens bei Gründung wird zunächst unter Berücksichtigung der o.a. Faktoren kalkuliert und dann beim Strassenverkehrsamt eingereicht. Dieses prüft unter Berücksichtigung öffentlicher Faktoren wie Durchschnittseinkommen und Anzahl der Einwohner, Preise der anderen Transportunternehmen (Bus, Bahn,MWs,Limousinenservice,Autovermietung)und gibt dann eine Vorgabe, in welcher Spanne sich der Preis des Taxiunternehmens bewegen darf, für 1 Jahr, dann wiederholt sich der Vorgang aufgrund Inflationsrate.
    Mietwagen richten sich zwar in der Regel nach den bestehenden Taxipreisen der Stadt, müssen Ihre Preise jedoch nur danach richten, dass sie nicht gegen geltendes Gesetz verstossen, zb Wucher. Daher gibt es, unabhängig davon in welcher Stadt man sich befindet auch häufig Sonderpreise um die Konkurrenz auszuboten, wie Stadttarife, Flughafentarife oder Eventtarife.
    Manchmal sogar absolut nicht gewinnorientiert.
    Einige Städte haben auch verschiedene Tarife für bergauf oder bergabfahrten oder separate Fahrpreise, wo die Uhr bereits ab Abfahrt von der Zentrale bei Fahrten mit Beginn ausserhalb der Stadt anfängt.
    Ebenfalls gibt es Zuschläge für erhöhte Personenzahl, Rollstuhlfahrzeuge, Kombis,Botenfahrten, aber auch Sonderpreise bei Schul- und Behindertenfahrten von Schulamt, Landschaftsverband, ASB, Caritas und Sonderkonditionen guter Kunden wie Firmen, Stammkunden usw.
    Als letztes bleiben noch die Tarifstufen, also Tagtarif, Nachttarif, Wochenende, sowie Feiertage, vor allem Silvester, Karneval und Weihnachten zu erwähnen.
    Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben und stehe gern für weitere Fragen zur Verfügung.
    Liebe Grüsse
    Petra

Hi Sina!
Der Tarif für Taxen wird zwischen den Unternehmern und der zuständigen Behörde, bei uns dem Stadtrat vereinbart. Dazu werden von den Unternehmern Tarife vorgeschlagen und begründet, da die Herren ja wenig Ahnung davon haben ( :wink: ), und dann eben genemigt oder nicht. Es gibt bei uns (Wilhelmshaven) nur einen einzigen Tarif! In anderen Städten kann es sogar zeitlich abhängige Tarife geben, z.B. von 06:00 bis 16:00, dann den Abendtrif bis z.B. 22:00 Uhr and dann den Nachttarif. Es gibt auch überall unterschiedliche Zuschläge, z.B. für die Mitnahme von Fahrrädern, Koffern usw. !
Ich hoffe erst einmal geholfen zu haben.
LG Jens

Die Tarife werden jährlich von der Gemeinde abgewogen und im Stadtrat beschlossen, einheitlich für das Tarifgebiet(Stadt) . Preise für Fahrten im Tarifgebiet sind damit vorgegeben und dürfen nicht unter- oder überboten werden. Fahrten über das Tarifgebiet sind frei verhandelbar. Taxi MwSt.7% bis 50km als Personentransport, sonst 19%.

Tarife sind zusammengesetzt aus dem Grundfahrpreis 2,30 z.B. KM Preis 1,50 Tagtarif 1,60 Nachttarif. Dann können die ersten KM billiger sein und dann gibt es auch noch Verkehrsbedingte Wartezeit 17 Eur/Std. und Kundenbdingte WZ 26Eur.
Genaues für die entsprechende Gemeinde findet man im Amtsblatt. Alle Tarifänderungen werden hier veröffentlicht…

Hallo Sina.

Ich bin selbst Taxiunternehmer und ich kann Dir zu Deiner Frage folgendes sagen:

Der Taxitarif wird unterschieden nach:

1 Stadttarif
2 Landtarif
3 Gemeinedetarif

Bei Dir handelt es sich wohl um den Stadttarif. Dieser ist u. U. von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Jedes
Taxiunternehmen unterliegt den Ordnungsamtsbestimmungen
Du kannst aber jederzeit den Tarif beim Rathaus erfragen.

Die Staffelung ist auch unterschiedlich. In der Stadt
kann es sein daß Du die ersten 3 km pro km 2,50 €
bezahlst, und für jeden weiteren 1,70 €. Das ist nur ein Beispiel.

Ferner gibt es Tag und Nacht Tarife.

Wir hier sind eine Gemeinde und wir berechnen jeden
km egal zu welcher Zeit mit 1,50 €. Es ´gibt hier die
3 km Regelung nicht.

Du solltest jedem Taxifahrer sagen, daß er den von Dir
gewünschten Weg zu fahren hat, um weitere Kosten zu vermeiden.

Empfehlung: Nach jeder Taxifahrt eine Quittung.
Gehe zum Rathaus und sehe den Tarif ein.

Gruß vom Taxi

Hallo!
Jede Stadt/ jeder Landkreis hat einen eigenen Tarif. Diesen kannst du im Internet einsehen - einfach mal nach Taxitarif googeln - jedes Taxi muss auch ein Tarifblatt mitführen, dass dir der Fahrer auf Verlangen vorzulegen hat.
Darin steht wie hoch der Grundpreis ist (wenn die Uhr eingeschaltet wird), wie sich der Kilometerpreis, der Stundenpreis (wenn die Uhr im Stillstand bei Wartezeit weiterläuft) bemisst und welche Zuschläge es gibt, z.B. für die Mitnahme von Gepäck.
Weiterhin gilt diese Tarifpflicht nur im Pflichtfahrgebiet - also innerhalb der jeweiligen Stadt, ausserhalb können die Preise „frei verhandelt“ werden und es wird meist Pauschal ohne Uhr gefahren. Wobei „frei verhandeln“ hier nicht immer heissen muss, dass du mit dem Fahrer feilschen kannst. Das kommt auf die jeweilige Taxigesellschaft an - es gibt Firmen, da kannst du das tatsächlich tun, bei anderen bekommt der Fahrer den Preis von der Zentrale vorgeschrieben und du kannst ihn entweder annehmen oder mit einem anderen Auto fahren -also nicht jeder Fahrer hat von seiner Firma diese Freiheit des Aushandelns.
Ich hoffe, das hilft dir.
Sanja

Der Taxitarif variiert von Stadt zu Stadt und von Landkreis zu Landkreis - dehalb ist keine allgemeingültige Antwort möglich. Ich kann deshalb nur für München sprechen, das Prinzip dürfte aber überall gleich oder ähnlich sein. Eine Abhängigkeit von der Fahrgastzahl gibt es hier nicht, auch nicht von der Tageszeit (Tag/Nacht) oder vom Wochentag (Werktag/Sonntag). Es gibt einen Streckenpreis und einen Zeitpreis, zum Tragen kommt immer der höhere Preis. Wenn also so langsam gefahren wird (natürlich erst recht, wenn gestanden wird), dass der Zeitpreis höher ist als der bei dieser Geschwindigkeit zu erzielende Streckenpreis, dann wechselt das Taxameter von Streckenpreis auf Zeitpreis, ansonsten wird immer nach Strecke berechnet. Zuschläge (Gepäck, tel. Bestellung, Großraum u.ä.) sind auch überall verschieden. Festgelegt ist alles in der Taxitarifordnung der jeweiligen Gemeinde/des jeweiligen Landkreises, die jeder TaxifahrerIn bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen muss. Auch im Internet dürfte die jeweilige Taxiordnung wohl überall zu finden sein, in München unter http://www.muenchen.info/dir/recht/410/410_20060515.pdf

Gruß

Bernd

Hallo Sina,

die Anzahl der Fahrgäste hat beim Taxi keinerlei Einfluss auf den Fahrpreis.

Der Taxipreis setzt sich zusammen aus:

  • Grundtarif: Das ist der Betrag, der nach Einschalten des Taxometers auf der Anzeige steht. (Meist um die € 2,50) Hier kann noch zusätzlich (je nach Gemeinde) eine Pauschale für Gepäck, Hunde und/oder der sogenannte „Anruf-Euro“ (falls man das Taxi an einen bestimmten Platz ruft und nicht am Taxistand einsteigt) dazukommen.
  • Kilometerpreis: der Kilometerpreis ist innerhalb des Pflichtfahrgebietes tariflich festgelegt. In manchen Gemeinden gibt es einen Staffeltarif. Dann ist z.B. der Tarif für die ersten 10 km teurer als für den Rest. Es kann auch Unterschiede zwischen Tag- und Nachtfahrten geben (Nachtzuschlag)
  • Wartezeit: Steht man z. B. an einer Ampel oder im Stau, läuft die Uhr weiter. Diese Wartezeit wird mit einem bestimmten Betrag/Minute berechnet. Allerdings macht es keinen Unterschied, ob man eine Strecke mit 40 km/Std oder mit 120 km/Std fährt. Da zählt lediglich die Anzahl der Kilometer.

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes ist jeder Fahrer an den Tarif gebunden. Preisabsprachen sind verboten! Anders verhält es sich bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes. Will z. B. jemand von Hamburg nach Berlin mit dem Taxi fahren, kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Wenn Du noch Fragen hast, wende Dich gerne nochmal an mich oder schau unter http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxi…

Liebe Grüße

Karin

hallo sina. der kurzstreckentarif in berlin beträgt derzeit 4 € für 2km! beim normaltarif beträgt der grundpreis 3,20€ (wenn der fahrgast einsteigt, und der fahrerer den taxameter anstellt) und der kilometerpreis 1,65€ je km. ab dem 7. km sinkt der kilometerpreis auf 1,28€ je km. das ist dann quasi der mengenrabatt wenn man etwas weiter fährt. die anzahl der personen ist dabei erstmal unerheblich. es sei denn man benötigt ein großraumtaxi dann kommen noch zuschläge ab der 5. bis 8. person von 1,50 pro person hinzu.
diese preise wurden vom berliner senat beschlossen und gelten natürlich nur für berlin. die preise, und ihre zusammensetzung sind in jeder stadt verschieden. allerdings muß jedes taxi in deutschland eine tabelle der aktuell gültigen tarife mitführen. in berlin muß der tarif auch offen sichbar angebracht sein, ist aber oft schlecht zu sehen. man kann in berlin auch bspw. unter der tel.(030)202020 ein taxi bestellen, und sich den zu erwartenden fahrpreis im vorhinein errechnen lassen.
ich hoffe, ich konnte ihnen damit etwas weiter helfen

Hallo Sina,
der Preis richtet sich nach folgenden Kriterien.
Bsp. Flughafen (Berlin) ankommende Gäste die eine Taxe nehmen, müssen ein Zuschlag von 0,50€ bezahlen. (Dieses Verlangt der Senat, von den Parkplatzbetreiber Qpark).

Bsp. Taxifahrer kassiert vom Gast 0,50€ inkl. 19% MWST., der gibt es weiter dem Unternehmer, der wiederum zieht die 19% MwSt. gibt den Nettobetrag von ca. 0,42€ an die Parkraum bewirtschafter, die wiederum geben den Rest nach abzüglich aller Kosten dem Senat!!!

Taxipreise sind nach Tag und Nachttarife unterteilt. Am Tage zahlt man weniger als für die gleiche Strecke in der Nacht, außer in Berlin.

Beim Großraum Taxen ist der Preis identisch außer ab dem 5. Person da gibts dann einen Zuschlag von 1,50€…

Das wichtogste aber ist wer entscheidet die Preise im Taxigewerbe…

Unternehmerverbande geben einen Antrag in den Senat mit der Preisstruktur sowie warum eine Anhebung gerechtfertig sein sollte usw.
Und der Senat entscheidet letztendlich wie hoch der Preis fürs Taxigewerbe am besten sei.

Ich hoffe ich konnte einen kurzen Einblick ins Taxigewerbe geben.
Viele Grüße
Sanli