Hallo Wissende,
ich Frage mich gerade ob wenn ein Mieter einer Wohnung Positionen der Nebenkostenabrechnung wie z.B.
- Wartung Feuerlöscher
- Gartenpflege
- Wartung des Fahrstuhls
- Treppenhausreinigung
u.ä. bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ich denke zwar nicht, weil man nicht selbst beauftragt. Wissen tue ich es aber nicht, daher die FRage an euch.
Gruß
Thomas