Was heißt das?
Hier wird immer von Strafanzeige gesprochen.
Das ist zwar möglich, jedoch nur sinnvoll wenn eine Straftat vorliegt.
In Betracht kommen bei solchen „Terroranrufen“ im allgemeinen Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung.
Mal ganz kurz:
Körperverletzung:
Ist eine üble unangemessene Behandlung, die
das körperliche Wohlbefinden oder die
Unversehrtheit nicht nur unerheblich
beeinträchtigt (BGH 14, 269)
oder das Hervorrufen oder Steigern eines auch
nur vorübergehenden krankhaften
Zustandes
Die Anrufe müssen also eine Häufigkeit und Intensität aufweisen, die Deine Mutter nahezu völllig des Schlafes beraubt, bei ihr z.B. Herzrasen o.ä. auslösen - irgendwas in der Art.
Unter Beleidigung kann sich wohl jeder was vorstellen.
Nötigung:
Der Anrufer droht und fordert, also läßt sozusagen einen … oder sonst … Satz ab.
Bedrohung:
Deine Mutter wird mit einem Verbrechen bedroht, z.B. Tötung, vergewaltigung etc.
Wenn eins dieser Beispiele zutrifft, lohnt es sich zur Polizei zu gehen, wobei Körperverletzung und Beleidigung Privatklagedelikte sind, d.h. die Beleidigung in jedem Fall die Körperverletzung, wenn kein öffentliches Interesse (hohe Tatintensität, Wiederholungstäter etc.) vorliegt -, mit hoher Wahrscheinlichkeit nur verfolgt wird, wenn ihr selbst einen Anwalt einschaltet, also nicht von der Staatsanwaltschaft.
So siehts aus…
Alles unter der strafrechtlichen Schwelle bedeutet im rechtlichen Rahem, Anrufer über Fangschaltung ermitteln, über den zivilrechtlichen Weg Unterlassungsverfügung o.ä. (bin da nich so firm) erwirken.
M.