Toilettenbenutzung verweigert

Frauen haben sowieso einen Nachteil gegenüber Männern. Sie
können sich nicht eben mal an den nächsten Baum stellen
:wink:

Hallo,
da sieht man wieder mal, was für ein Blödsinn bei diesen
pseudojuristischen Unterhaltungssendungen verzapft wird.
Grüße, Peter

Hallo Peter,

ich geb dir recht - insbesondere da der hervorgehobene Teil als Ordnungswidrigkeit bestraft werden könnte…

Gruß Ivo

Hallo Peter,

das Konzept von „Wie würden Sie entscheiden“ hatte nichts mit heutigen Sendungen gemein, die Sendung lief in den Achzigern. Die dort behandelten Fälle waren durchweg rechtskräftige Entscheidungen und soweit ich mich erinnern kann meist (oder immer?) in der zweiten Instanz bestätigt. Die nachgespielten Verhandlungen waren immer furztrocken, kein Vergleich zu heutigen Sendungen. Die beteiligten Juristen (es war immer eine real existierende Kammer im Studio, natürlich nicht die, die den Fall entschieden hatte) haben sich originalgetreu verhalten (nichts mit zusammenbrechenden Zeugen, Tränen auf der Angegklagtenbank, überraschenden Wendungen…).
Die Entscheidungen wurden im Nachhinein mit einem Juristen ausführlich erläutert und diskutiert.
Aber man kennt das doch: das OLG XY entscheidet, daß ein bestimmter Mieter seine Wohnung beim Auszug wegen eines bestimmten Formfehlers im Mietvertrag nicht renovieren muß. In der Bildzeitung steht am nächsten Tag in einem Dreizeiler, daß Mieter bei Auszug unter einer bestimmten, grob vereinfacht dargestellten, Vorraussetzung nicht renovieren müssen. Der Leser erzählt dann seinem Freund, der gerade renovieren will: „brauchst Du nicht, da gibt es ein neues Urteil, daß Mieter beim Auszug nicht renovieren müssen“…

Es ist doch durchaus vorstellbar, daß es eine Konstellation gibt, in der das Verweigern der Uriniermöglichkeit eine unterlassene Hilfeleistung darstellt. Daß dies nicht auf die eingangs beschriebene Situation zutrifft, darin sind wir uns einig.
Und wenn in „Wie würden Sie entscheiden?“ ein solches Urteil wirklich vorgestellt wurde, dann gab es das auch. Dabei bin ich mir aber völlig sicher, daß außer dem Pinkeln und dem Verweigern desselben keinerlei Ähnlichkeit zu der in der Ausgangsfrage dargestellten Situation bestand.

Gruß Stefan

natürlich gibt es qualitative Unterschiede bei den Sendungen
zum Thema Recht. Ich kenne die Sendungen, die im
österreichischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen dazu laufen,
die unterscheiden sich zwar wohltuend von den erbärmlichen
nachmittäglichen Gerichtsshows, sind aber trotzdem nicht vor
Vereinfachungen, Parteilichkeit und auch dem einen oder
anderen gröberen fachlichen Schnitzer gefeit. Die von dir
angesprochene Sendung kenne ich nicht. Sie mag grundsätzlich
durchaus gut gewesen sein, aber wenn dort behauptet wurde, der
geschilderte Fall stelle eine unterlassene Hilfeleistung dar,
dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Und auch bei gut
gemachten „nachgespielten“ Fällen muss man sich vor Augen
halten, dass sie oft mit der juristischen Realität nicht allzu
viel zu tun haben.
Grüße, Peter

2 Like

Hallo Hans,

Grundsätzlich hat jeder (ob nun der Gastwirt oder „Lieschen Müller“)
in seinen „eigenen 4 Wänden“ das „Hausrecht“ und bestimmt,wer und was dort „gemacht“ wird…

Bei Gewerblichen Betrieben
(wie zum B. Gastwirtschaften/Restaurants/Cafe`s) werden Toiletten
a) aus gesetzlichen und
b) aus Kundendienstlichen Gründen vorgehalten.
Eine „Kostenlose“ Benutzung ist jedoch in keinem Gesetz geregelt und
erfolgt in der Regel für Gäste aus Kundendienstlichen Gründen.
„Nichtgäste“ muß der Betreiber jedoch nicht darauf lassen…er kann es jedoch gegen Entgeld machen…

Eine Privatperson muß in der heutigen Zeit niemanden in siene Wohnung
wegen einer „Notdurft“ lassen…denn dieser weiter unten zitierte
„Altfall“ wegen „Unterlassener Hilfeleistung“ aus den 80er Jahren
berücksichtigt nicht die heutige Sicherheitssituation…
Denn gemäß § 323 c StGB kann wegen Unterlassener Hilfeleistung nur der
angeklagt werden,der sich „OHNE Eigene Gefährdung“ nicht um Hilfelesitung kümmert…aber genau diese eigene Gefährdung ist beim
Hereinlassen von „Wildfremden“ Personen in die eigene Wohnung gegeben…bei bestimmten Volksgruppen ist es ein „Alter Trick“,
Mutter,Großmutter und Kind (bis 13 Jahre,also Strafunmündig) zu „benutzen“,um in fremde Wohnungen einzudringen…

(Nicht umsonst hat ja jetzt während des Weltjugendtages in Köln das
Jugendamt eine „gewisse Klientel“ speziell behandelt…Ihre
Strafunmündigen Kinder wurden vom Jugendamt zwangsweise aus der Stadt Köln entfernt,um Diebstähle,die diese Kinder sonst begehen,zu verhindern…)

mfg

Frank

Ich schon. Grundsätzlich steht das Grundgesetz
(Unverletzbarkeit der Wohnung) über allen anderen Gesetzen.

hi,

das GG ist ja hier nicht anwendbar. es kommt ja nicht der staat zum pipi… aber die grundrechte strahlen auf die einfachen gesetze aus. hier § 123 StGB (hausfriedensbruch), man muss schon fast tot sein, um bei unbefugtem eindringen ins haus eines fremden gerechtfertigt zu sein… hier geht hausrecht auf jeden fall vor „nasse hose“!

gruss vom

showbee

man kann ja erst bestellen, …

Kann’ ist gut… :smile:

angenommen es findet ein größeres öffentliches Bürgerfest
statt. Es sind mobile Toiletten aufgestellt
(Benutzungsgebühr).

ich weiß ja nicht wie das in deutschland ist, aber hierzulande wäre das bereits eine gesetzesübertretung. bei öffentlichen veranstaltungen über einer bestimmten größe mit essensverkauf MÜSSEN *kostenlose* toiletten zur verfügung gestellt werden.

was ja auch logisch ist. ansonsten wären besucher ohne münzgeld gezwungen, eine ordnungswidrigkeit zu begehen.

darf der Wirt die Toilettenbenutzung verwehren, mit dem
Hinweis, dass man gerade kein Gast seiner Wirtschaft ist?

natürlich. es ist *sein* laden. er bestimmt.

ein *recht* auf ein klo haben aber kunden, und zwar in gaststätten mit sitzgelegenheit. so ist es hier zumindest. im notfall würde ich das billigste getränk bestellen oder einen schokoriegel kaufen und aufs klo gehen.

die pflicht, kostenlose, benutzbare toiletten zur verfügung zu stellen, haben tankstellen. ist hier zumindest so. bei übertretung kann man das der polizei mitteilen.

ist sicher in .de nicht anders.

gruß
dataf0x

Damen lange Warteschlangen

Man geht aufs Herrenklo

die unsitte, die man geradezu weltweit antrifft, gleich viele toiletten für damen wie für herren zur verfügung zu stellen, gehört abgestellt. im endeffekt warten dann ALLE, da die männer draußen auf die frauen warten müssen.

warum kommt man nicht auf die idee, eine anlage in zwei teile zu trennen: urinale für männer und ALLE kabinen für beide? und vielleicht noch eine dritte mit den spiegeln für frauen … :smile:

gruß
dataf0x

1 Like

was ja auch logisch ist. ansonsten wären besucher ohne
münzgeld gezwungen, eine ordnungswidrigkeit zu begehen.

Anders ausgedrückt, man sollte doch aus der Not eine Tugend machen, und die Tugenden des Menschen sollten doch wenigstens umsonst sein. :wink:

warum kommt man nicht auf die idee, eine anlage in zwei teile
zu trennen: urinale für männer und ALLE kabinen für beide? und
vielleicht noch eine dritte mit den spiegeln für frauen … :smile:

hi,

obwohl die hälfte der kabinen eigentlich nur einen stuhl benötigt, die meisten weiblichen geschöpfe gehen zu zweit aufs örtchen, die begleitung nur zum quatschen… :wink:

der showbee

hi,

obwohl die hälfte der kabinen eigentlich nur einen stuhl
benötigt, die meisten weiblichen geschöpfe gehen zu zweit aufs
örtchen, die begleitung nur zum quatschen… :wink:

Moin,
Aber doch nicht bei diesen Toilettenwagen, da hat man ja alleine kaum Platz sich zum spülen umzudrehen (oder sich den A… abzuwischen). Und die Klofrau hört mit, nene. Diskotoiletten sind was anderes, da ist das stille örtchen nunmal ein stilles örtchen, wo man sich prima über Jungs unterhalten kann ohne brüllenn zu müssen.
Susanne

Anders ausgedrückt, man sollte doch aus der Not eine Tugend
machen, und die Tugenden des Menschen sollten doch wenigstens
umsonst sein. :wink:

soll das witzig sein? die blase zu entleeren ist eine körperfunktion, die nicht ewig kontrolliert werden kann, schon gar nicht, wenn nahrung zu sich genommen wird. für frauen ist die durchschnittliche zeit 4-5 stunden. wer eine größere veranstaltung mit essen und trinken organisiert, muß dafür sorgen, daß sie leute aufs klo gehen können, ohne daß sie in die büsche pissen müssen. für männer wäre öffentliches urinieren „nur“ eine ordnungswidrigkeit, bei frauen wäre es eine verletzung der würde des menschen obendrein.

gruß
dataf0x

kaum Platz sich zum spülen umzudrehen

zum spülen?? mobile toiletten sind chemische plumpsklos. die funktionieren wie katzenklos, aber ohne filter… der geruch in so einer plastikkabine bei 40 grad kommt wahrscheinlich dem bei einer obduktion einer wasserleiche sehr nahe :smile: da geht keiner rein zum quatschen…

gruß
dataf0x

Ich mein doch solche Wagen, wo eine Abteilung für Männer und eine für Frauen drin ist, da muss man erst mal eine Treppe rauf und an der netten Dame die die Groschen kassiert (die ich noch nie mal überwischen gesehen hab) vorbei. Die funzen mit Wasser und haben auch Licht, wofür dann KAbel und Schläuche rausragen, über die man bei gewissem Pegel stolpern kann, sofern man es denn die Treppe wieder runter schafft.
In die Dixis bekommt mich keiner rein, da mach ichs lieber im Gebüsch.
Susanne

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Liebe Forumsmitglieder(-innen),

ich verweise hier mal auf das Plauderbrett.

Schönen Gruß

Christian [MOD]