Hallo hier mal eine Story für Euch Experten!
Ein Mieter wohnt mit seiner Familie 7 Jahre in einer Wohnung mit Einbauküche.
Beim Auszug wird mit der Hausverwaltung ein Übergabeprotokoll angefertigt,
in dem alle Räume und auch die Einbauküche kontrolliert und für i.O. befunden werden.
5 Monate später erhält der ehemalige Mieter vom Vermieter eine Rechnung über
die Beschaffung und Installation eines neuen E-Herdes, da der alte verschmutzt gewesen sei.
Als der Mieter daraufhin der Hausverwaltung mitteilt, das er mit dieser Rechnung nicht einverstanden sei
und auf das positive Übergabeprotokoll hinweisst, wird im nächsten Schreiben von der Hausverwaltung erklärt,
das das Gerät angeblich defekt gewesen ist und man soetwas natürlich nicht bei der Wohnungsübergabe
kontrollieren könnte.
Der Person, die Im Auftrag des Vermieters die Wohnungsbesichtigung durchgeführt hatte, wurde vom Mieter angeboten alle Geräte zu kontrollieren. Diese hatte aber weiterhin nur Stichproben gemacht.
Ist es Recht das ein Mieter nach einem Wohnungsübergabeprotokoll, in dem die Küche als i.O. eingestuft
wird nachträglich zur Kasse gebeten wird?
Darf der Vermieter dem Mieter einen mindestens 10 Jahre alten Herd (sehr einfaches Modell)
voll berechnen oder ist dieser längst abgeschrieben?
Gruss Matthias