Überblick was auf uns zukommt:

Hallo zusammen,

hier eine Zusammenstellung was mit der neuen Regierung auf uns zukommt. Interessant finde ich, daß es keinen Freibetrag mehr auf Aktien (die man länger als 12Monate hält) geben soll.
Im Umkehrschluss heisst das, daß die Wirtschaft kein Geld mehr bekommt weil die Leute vielleicht nach anderen Anlagemöglichkeiten Ausschau halten werden oder das ganze Land wird zu Daytradern weil warten lohnt sich ja nicht mehr. Schaun mer mal.

DCWorld
http://www.start-trading.de

Die wichtigsten Punkte der Streichliste:

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer steigt 2007 von 16 auf 19 Prozent. Lebensmittel, Zeitungen und Bücher bleiben bei sieben Prozent Mehrwertsteuer.

Versicherungssteuer: Sie steigt mit der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Damit dürften vor allem Lebens- und Krankenversicherungen und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung teurer werden.

Eigenheimzulage: Ab Januar 2006 wird die Eigenheimzulage komplett gestrichen. Wer die Staatshilfen bereits jetzt bekommt oder sie noch bis Ende Dezember 2005 beantragt, ist davon nicht betroffen.

Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale wird für die ersten 20 Kilometer gestrichen. Jeder weitere Kilometer kann mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Rente: Der Rentenbeitrag soll ab 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent steigen. Außerdem wird das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 erhöht. Rentner bekommen bis mindestens 2009 keine Erhöhung ihrer Altersbezüge.

Sparerfreibetrag: Der Sparerfreibetrag wird ab 2007 halbiert. Für Verheiratete sinkt er auf 1.500 Euro im Jahr, für Ledige auf 750 Euro.

Gewinne aus Aktien und Immobilien: Künftig werden 20 Prozent Steuern erhoben. Die Steuerfreiheit - bisher bei Aktien nach einem Jahr und bei Immobilien ab zehn Jahren - fällt weg. Noch nicht sicher ist, ob diese Regelung auch für Aktien oder Immobilien gilt, die vor dem 1. Januar 2007 erworben werden oder wurden.

Arbeitszimmer: Nur noch absetzbar, wenn ausschließlich zu Hause gearbeitet wird.

Steuerberater: Die Kosten sind ab 2006 nicht mehr absetzbar.

Kindergeld/Elterngeld: Das Kindergeld wird nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt, ebenso der Kinderfreibetrag, der Besserverdienern zusätzlich nützt.

Mini-Jobs: Die Sozialversicherungsabgaben steigen von 25 auf 30 Prozent.
Zuschläge für Arbeiten am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht: Die Zuschläge bleiben bis 50 Euro pro Stunde steuerfrei. Ab 25 Euro müssen künftig Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Reichensteuer: Besserverdiener ab einem Einkommen von 250.000 Euro pro Jahr für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete sollen künftig drei Prozent mehr Steuern bezahlen.

Neue Vergünstigungen:

Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen um zwei Prozentpunkte sinken, von 6,5 auf 4,5 Prozent.

Elterngeld: Das Erziehungsgeld wird 2007 durch eine einkommensabhängige Leistung für junge Eltern ersetzt. Ein Jahr lang soll ein Elternteil 67 Prozent des letzten Einkommens erhalten, höchstens jedoch 1.800 Euro im Monat. Eltern mit geringem Einkommen sollen eine Mindestleistung bekommen.

Arbeitslosengeld II: Hartz IV-Empfänger in Ostdeutschland erhalten künftig denselben Betrag wie ihre „Kollegen“ im Westen.

Private Handwerksrechnungen: Die Rechnunungen für private Handwerkerleistungen in der Wohung oder am Haus dürfen ab 2006 von der Steuer abgesetzt werden. Die Höhe steht noch nicht fest.

Kinderbetreuung und Pflege: Beide können bis zu einer noch zu bestimmenden Obergrenze von der Steuer abgesetzt werden.

Verbraucherschutz: Die Lebensmittelkontrollen sollen verbessert und die Bürger besser über gesundheitsgefährdende Produkte informiert werden.

Servus David,

Versicherungssteuer auf die gesetzliche AV?? Wie kommts?

grübelt

MM

Hallo MM, (du schmilzt nicht in der Hand sondern nur in Mund?)

leider weiss ich die Antwort nicht darauf. keine Ahnung aber vielleicht kann uns jemand im Forum weiterhelfen.

Liebe Grüße
DCWorld
http://www.start-trading.de

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Hallo DC,

(du schmilzt nicht in der Hand sondern nur in Mund?)

ich lutsche allääs!

und dann täte mich noch interessieren, woher die präzise Abgrenzung für das Ende der EHZ ausschließlich nach Datum der Antragstellung kommt. Spielen denn Datum des rechtswirksamen Erwerbs oder Bauantrag/Baugenehmigung diesmal keine Rolle? Das war bei 7b EStG, 10e EStG, 82a EStDV noch ganz anders.

Vielleicht sollten wir einfach mal die Gesetzentwürfe abwarten?

Schöne Grüße

MM