Hallo,
wir hatten diesen Sommer einen Wasserschaden, da aus der
Waschmaschine hinten Wasser ausgelaufen ist.
Es wurde alles repariert und bezahlt von der
Versicherungskammer Bayern.
Zu den Verhältnissen:
Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden
entstand) wohne ich in einer 3-er Wohngemeinschaft. Ich zahle
keine Miete und die anderen 2 zahlen Miete an meine Mutter.
Jetzt bekomme ich einen Brief von der VKB in dem sie „Regressansprüche überprüfen“ und ich solle ihnen mitteilen ob
ich eine Haftpflichversicherung habe (habe keine, außer vielleicht über die Familienversicherung? bin 24) UND wann und
von wem der Zulaufschlauch der Waschmaschine installiert
wurde. (Da das Wasser dort wohl ausgetreten sei)
Wie verhalte ich mich am besten? Könnte die Versicherung
wirklich Ansprüche an mich geltend machen?
Ich habe weder viel Geld noch meines Wissens eine Haftplicht.
Die Waschmaschine habe ich selber installiert, aber sie lief
schon über ein Jahr ohne Probleme!
Danke schonmal für Ratschläge!
David
Hallo
das sind diffiziele Versicherungs-Streitfälle, bei denen ich mich auch nicht auskenne.
Aber ein paar Ideen , zum Abarbeiten, könnte ich evtl. geben:
(1)Ist die Ursache GENAU bekannt ?
wenn Sie den Schlauch, genau nach Herstelleranweisung (beigelieferte Gebrauchsanweisung)sach- und bestimmungsgemäß installiert haben, muß geklärt werden, dass die Ursache durch Sie erfolgt ist.
(2)Gibt es unabhängige Zeugen dafür ? Wie lange hat „Ihre Installation gehalten“ ?
Gibt es noch Garantie ?
(3)bei Verbraucherberatung anfragen, Schlichtungsstellen für Versicherungswesen ausfindig machen
nun ganz KONKRET:
(4)Sie behaupten gegenüber der Versicherung, dass (in der 3er WG) -NUR- Sie die Waschmaschine bedient haben, fragen Sie bei Ihrer Haftpflicht nach oder lesen nach, ob Wasserschäden durch Waschmaschinenschläuche abgedeckt wären
(5)Hatte der Schlauch eine moderne Notabschaltung, doppelte Leitung oder soetwas ? VORSICHT, eine einfache Leitung gilt als mind. fahrlässig, wenn nicht sogar ein Versicherungsausschluß verbunden ist
(6)…wenig Geld, ist hierbei ÜBERHAUPT kein Argument, im Gegenteil, da kommt die Versicherung sogar noch auf die Idee, es ginge „billig“ zugange.
(7)nachfolgende Links (gsucht mit „Wasschmaschinenschlauch Versicherungsschaden“) genau durchlesen, kundig machen:
http://www.gutefrage.net/frage/wasserschaden-versich…
http://www.geld.de/hausratversicherung-faq-durch-ein…
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung-der…
(8)weitere Quellen:
(man könnte auch mal bei Waschmaschinen-Hersteller Ihrer Maschine dazu anrufen)
-nächste Verbraucherberatung, aber nur per Email kontaktieren (genaue Einzelheiten)
-Fachanwalt (Mietrecht der WG-ler) und Fachanwalt für Eigentümer befragen — evtl.
- es gibt auch online-Rechtsanwälte, auch dort muß man ganz exakte Angaben machen, deshalb alles erst mal zusammentragen:
Maschinen-Details (Typenschild)Kaufdatum, garantieablauf, etc.
viel Erfolg