Überprüfung von Regressansprüchen, was tun?

Hallo,

wir hatten diesen Sommer einen Wasserschaden, da aus der Waschmaschine hinten Wasser ausgelaufen ist.

Es wurde alles repariert und bezahlt von der Versicherungskammer Bayern.

Zu den Verhältnissen:

Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden entstand) wohne ich in einer 3-er Wohngemeinschaft. Ich zahle keine Miete und die anderen 2 zahlen Miete an meine Mutter.

Jetzt bekomme ich einen Brief von der VKB in dem sie „Regressansprüche überprüfen“ und ich solle ihnen mitteilen ob ich eine Haftpflichversicherung habe (habe keine, außer vielleicht über die Familienversicherung? bin 24) UND wann und von wem der Zulaufschlauch der Waschmaschine installiert wurde. (Da das Wasser dort wohl ausgetreten sei)

Wie verhalte ich mich am besten? Könnte die Versicherung wirklich Ansprüche an mich geltend machen?

Ich habe weder viel Geld noch meines Wissens eine Haftplicht. Die Waschmaschine habe ich selber installiert, aber sie lief schon über ein Jahr ohne Probleme!

Danke schonmal für Ratschläge!

David

Hallo, David,

eins vorab: Ich bin kein Jurist, sondern Fachübersetzerin Recht, d. h. ich kann juristische Fachberiffe erklären, darf aber keine Rechtsauskunft erteilen, sonst mache ich mich strafbar.

Meine private Meinung ist allerdings, dass die Versicherungskammer versucht, ob sie sich die übernommenen Kosten von einer möglicherweise für dich bestehenden Versicherung wieder holen kann (nicht bei dir selbst - das würde mich sehr wundern, von einem solchen Fall habe ich in der Praxis noch nie gehört).

Aber warte auf jeden Fall die Meinung eines Juristen ab, bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, oder frag bei der Verbraucherzentrale nach, dort arbeiten auch Rechtsfachleute.

Schöne Grüße und viel Glück

Gabi

Hallo David,
diese Vorgehensweise der Versicherung ist normal. Dies macht jede andere Versicherung auch. Die Gebäudeversicherung prüft, ob sie von einer persönlich haftenden Versicherung den Zeitwert ersetzt bekommt. Dies heißt noch nichts und sollte auch beantwortet werden. Nach dem Sachverhalt > läuft bereits 1 Jahr ohne Probleme

Hallo,

wir hatten diesen Sommer einen Wasserschaden, da aus der
Waschmaschine hinten Wasser ausgelaufen ist.

Es wurde alles repariert und bezahlt von der
Versicherungskammer Bayern.
Zu den Verhältnissen:
Es handelt sich um ein älteres Zweifamilienhaus, im Erdgeschoss wohnt eine Partei und im 1.Stock (wo der Schaden

entstand) wohne ich in einer 3-er Wohngemeinschaft. Ich zahle

keine Miete und die anderen 2 zahlen Miete an meine Mutter.
Jetzt bekomme ich einen Brief von der VKB in dem sie „Regressansprüche überprüfen“ und ich solle ihnen mitteilen ob
ich eine Haftpflichversicherung habe (habe keine, außer vielleicht über die Familienversicherung? bin 24) UND wann und

von wem der Zulaufschlauch der Waschmaschine installiert
wurde. (Da das Wasser dort wohl ausgetreten sei)

Wie verhalte ich mich am besten? Könnte die Versicherung
wirklich Ansprüche an mich geltend machen?

Ich habe weder viel Geld noch meines Wissens eine Haftplicht.
Die Waschmaschine habe ich selber installiert, aber sie lief
schon über ein Jahr ohne Probleme!

Danke schonmal für Ratschläge!

David

Hallo
das sind diffiziele Versicherungs-Streitfälle, bei denen ich mich auch nicht auskenne.
Aber ein paar Ideen , zum Abarbeiten, könnte ich evtl. geben:
(1)Ist die Ursache GENAU bekannt ?
wenn Sie den Schlauch, genau nach Herstelleranweisung (beigelieferte Gebrauchsanweisung)sach- und bestimmungsgemäß installiert haben, muß geklärt werden, dass die Ursache durch Sie erfolgt ist.
(2)Gibt es unabhängige Zeugen dafür ? Wie lange hat „Ihre Installation gehalten“ ?
Gibt es noch Garantie ?
(3)bei Verbraucherberatung anfragen, Schlichtungsstellen für Versicherungswesen ausfindig machen
nun ganz KONKRET:
(4)Sie behaupten gegenüber der Versicherung, dass (in der 3er WG) -NUR- Sie die Waschmaschine bedient haben, fragen Sie bei Ihrer Haftpflicht nach oder lesen nach, ob Wasserschäden durch Waschmaschinenschläuche abgedeckt wären
(5)Hatte der Schlauch eine moderne Notabschaltung, doppelte Leitung oder soetwas ? VORSICHT, eine einfache Leitung gilt als mind. fahrlässig, wenn nicht sogar ein Versicherungsausschluß verbunden ist
(6)…wenig Geld, ist hierbei ÜBERHAUPT kein Argument, im Gegenteil, da kommt die Versicherung sogar noch auf die Idee, es ginge „billig“ zugange.
(7)nachfolgende Links (gsucht mit „Wasschmaschinenschlauch Versicherungsschaden“) genau durchlesen, kundig machen:
http://www.gutefrage.net/frage/wasserschaden-versich…
http://www.geld.de/hausratversicherung-faq-durch-ein…
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung-der…

(8)weitere Quellen:
(man könnte auch mal bei Waschmaschinen-Hersteller Ihrer Maschine dazu anrufen)
-nächste Verbraucherberatung, aber nur per Email kontaktieren (genaue Einzelheiten)
-Fachanwalt (Mietrecht der WG-ler) und Fachanwalt für Eigentümer befragen — evtl.

  • es gibt auch online-Rechtsanwälte, auch dort muß man ganz exakte Angaben machen, deshalb alles erst mal zusammentragen:
    Maschinen-Details (Typenschild)Kaufdatum, garantieablauf, etc.

viel Erfolg

Grüß Gott,

zunächst geht es der Versicherung um die Ursache und damit den Verursacher, denn sie hat einen Schaden reguliert, d.h. bezahlt und das Geld kommt nicht vom Himmel sondern wird von der Versichertengemeinschaft eingesammelt und wirtschaftlich sinnvoll verwaltet…

Wenn also der Schaden entstand, weil ein Installateur eine „Schlechtleistung“ erbracht hat, dann will die Versicherung von diesem als Verursacher entsprechend Schadensersatz einholen, daher die Frage. Wie dieser diese Summe aufbringt ist zunächst mal egal, er hat sich schuldig gemacht.

Wenn der Installateur ein Heimwerker war oder gar ein Familienangehöriger so ist der Fall auch ziemlich eindeutig. Der Wasserschaden ist ein HaftpflichtSchaden, d.h. u.U. ist Wasser durch die Decke und hat den „DrUntermieter EG“ geschädigt und oben sind die zahlenden Mieter betroffen, denn Reparaturkosten sind ja entstanden und wurden aufgewendet.

Wenn der „Installateur“ als volljähriger Familienangehöriger keine eigene Haftpflichtversicherung hat so muß er das begründen, z.B. durch ein Ausbildungs- oder Abhängigkeitsverhältnis. Ansonsten hat er für sein Handeln die eigene Verantwortung und damit die Kosten für den Wasserschaden selbst zu tragen.

Wenn mir ein Glas Milch umfällt kann ich den Bauer nicht für eine Erstattung heranziehen, claro ?

Alles andere ist nebensächlich und bedeutungslos und sollte so in der Antwort an die Versicherung berücksichtigt werden. Die beste Lösung wäre ein Gespräch mit einem Versicherungs-Kunden-Berater, der sich diesen Titel verdient hat.

Viel Erfolg

natürlich ist jeder, der einem anderen chaden verursacht haftbar. Für dieses private Risiko gibt e eine private Haftpflichtversicherung. Wenn Du keine hast, wirst du haften müsssen, außer du kannst nachweisen, dass der Schlacuch defekt war und noch unter die Garantie des Geräts fällt, was eigentlich nie der Fall ist. Oder du kannst mitteilen, dass der Schaden nicht bei dir sondern bei einem deiner Mitbewohner, der dann praktischerweise eine Haftpflicht hat! aufgetreten ist? Eine private Haftpflicht ist für eine Person immer billiger als so einen Schaden bezahlen zu müssen.

ja natürlich

Hallo David,
vermutlich will die Versicherung prüfen, ob die Montage des Zulaufschlauches fahrlässig oder grob fahrlässig durchgeführt wurde. Dann wäre ein Regreßversuch erklärbar.
Wenn dieser Schaden aber erst nach einem Jahr entstanden ist und die Waschmaschine fast wöchentlich problemlos gelaufen ist, dann hast Du den Schlauch einwandrei und ordnungsgemäß montiert, so dass ein Regreßanspruch wohl entfällt. Es könnte ebensogut ein Materialschaden vorliegen oder eine Dichtung defekt gewesen sein, was Du evtl. nachweisen kannst.
Gruß
Charly-Heinz

Tut mir leid, dazu weiß ich nichts.

Unabhängig davon würde ich Dir aber in jedem Fall(!) den Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfehlen.