Überstundenausgleich: Wer legt fest wann?

Hallo,
Ich habe eine Frage zum Überstundenausgleich.
Wer legt fest wann überstunden abgesetzt werden? Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Beispielstweise:
Ist es ok, wenn der Arbeitnehmer an einem Tag nicht mehr benötigt wird, dass er heim geschickt wird und dies als Überstundenausgleich gesehen wird?

Danek für Antworten!

Hallo Kristin,
da kann ich leider nicht helfen.
Gruß
Jürgen

Hallo Kristin,

der Ausgleich ist eine Vereinbarungssache.
Schau mal in den Arbeitrsvertrag (falls vorhanden), wie
es mit den Überstunden geregelt ist.

Gruß
Christian R.

Überstunden sind immer mehr als eine Vollzeitstelle. Bei einer Teilzeitstelle nennt man es Mehrarbeit, die man bis zu der Stundenanzahl einer Vollzeitstelle leisten muss.
Überstunden / Mehrarbeit legt natürlich immer der Arbeitgeber fest, es sei denn, im Arbeitsvertrag steht etwas anderes. Das abbummeln von Überstunden / Mehrarbeit weist ebenso der Chef an - es sei denn, es gibt eine andere Absprache.

Hallo,
was verstehst du unter Überstunden absetzen?

Grüsse

Bin mir nicht sicher aber ich glaube das darf der Arbeitgeber.

Zu Teil 1:
In aller Regel geschieht dies in Abstimmung zwischen Arbeitneher und Arbeitgeber per Beantragung und Genehmigung.

Zu Teil 2:
Durchaus üblich und rechtlich in Ordnung.
Sollte in der Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Hallo,
Ich habe eine Frage zum Überstundenausgleich.
Wer legt fest wann überstunden abgesetzt werden? Der
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Falls es dafür keine feste Regelung gibt, etwa im Vertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dann sollte der Termin einvernehmlich festgelegt werden.

Beispielstweise:
Ist es ok, wenn der Arbeitnehmer an einem Tag nicht mehr
benötigt wird, dass er heim geschickt wird und dies als
Überstundenausgleich gesehen wird?

Das hängt letztlich vom Vertrag ab und auch davon, ob das regelmässig oder ausnahmsweise einmal so geschieht.

Danek für Antworten!

Hallo.

Das kommt darauf an um wie viele Überstunden es geht, die so wie ich es verstanden habe, abgefeiert werden müssen. Wenn es immer nur um ein paar Stunden geht werden Sie wenig Chance haben. Natürlich können Sie sagen dass Sie jetzt nicht nach Hause gehen sondern die Stunden lieber zu einem anderen Zeitpunkt haben möchten (wäre zumindest für die hälfte der Stunden Ihr gutes Recht). Allerdings führt das zu einer unguten Stimmung. Sollte es um komplette Tage gehen so muss der Arbeitgeber den Zeitpunkt mit Ihnen abstimmen.

Ich bitte aber zu beachten dass der Arbeitgeber an einen gewissen Zeitraum (laut Arbeitszeitgesetz) zum Ausgleich der Stunden gebunden ist. Das heißt wenn Sie z.B. in einem Monat 10 Überstunden machen, müssen die bis spätestens in 6 Monaten wieder abgebaut sein usw.

Sollte es einen für Sie gültigen Tarifvertrag geben in dem solche Sachen geregelt sind so gilt der Tarifvertrag. Gleiches gilt wenn eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema existiert.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen
fwbr2006

Hallo, die Festlegung sollte in gegenseitigem einvernehmen sein. Eventuell gibt es spezielle Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag? Viele Grüße

Guten Tag
Ja ich denke das ist in Ordung.
MfG Oliver

Hallo Kristin,

sobald die Arbeitnehmer die Spielregeln im Arbeitsleben festlegen können, mache ich noch fünf Jahre extra. Das wäre eine Freude!

Wie immer, auch bei Dir die üblichen Fragen:
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Habt Ihr einen Manteltarifvertrag?
Gibt es feste betriebliche Regelungen oder läuft alles nach Gutdünken.
Mit Deinen Angaben kann ich so nichts anfangen, das ist einfach zu dünn. Sorry,

Fredo

sorry wahr nicht in hamburg

Hallo,
Ich habe eine Frage zum Überstundenausgleich.
Wer legt fest wann überstunden abgesetzt werden? Der
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Beispielstweise:
Ist es ok, wenn der Arbeitnehmer an einem Tag nicht mehr
benötigt wird, dass er heim geschickt wird und dies als
Überstundenausgleich gesehen wird?

Danek für Antworten!