Im Frühsommer wird in einem Haus mit fünf Mietparteien der Handwerker gerufen, weil die Heizung nicht funktioniert, die Reparatur ist aufwändig und dauert fast den gesamten Tag. Als Ursache macht der Handwerker aus, dass irgendjemand an den Bedienelementen rumgespielt und die Einstellungen verändert hat.
Darf der Vermieter die Reparaturkosten für die Heizung auf alle Mieter im Haus umlegen, ohne einen Beweis für die „Schuld“ vorzulegen?