Hallo,
hab grad den Artikel zur Umsatzsteuer gelesen und da stellt sich mir eine Frage, was passiert eigentlich, wenn z.B. Unternehmer A ein Auto hat und da ja brav immer seine Aufstellung macht und auch am Ende vom Jahr brav 1 % (andere anteilige Nutzungsermittlung sei hier mal ausgeschlossen) nicht als betriebliche Kosten ansetzt. So aber was ist mit der UmSt. Weil z.B. die auf den Tankbelegen ausgewies. UmSt hat er ja jeden Monat z.B. die volle UmSt als Vorsteuerabzugsfähig angegeben in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
So jetzt zur Frage war das falsch, sprich muss er dann schon immer 1 % UmSt auch rausrechnen (glaub ich jetzt eher nicht, weil totaler Aufwand) oder macht dass eh gar nichts aus, weil es sich ja nur um Voranmeldungen handelt, aber durch vielleicht eine abschließende genaue Jahresanmeldung (denk mal die muss man dann evtl bei Gewinnermittlung bzw. Bilanz mit abgegeben??) ehe nochmal alles abschließend berechnet wird (das würde aber in meinem Gedankengang dann heißen, dass ja bei den Angaben in UmSt-Voranmeldung auch mal aus Versehen was vergessen werden kann und dass dann noch bei der Jahresrechnung (falls es sowas überhaupt gibt) korrigiert werden kann, also halt so wie bei vorläufigen Einkommenssteuerschätzungen, die mit der Ek-Erklärung dann „korrigiert“ werden). Zweites erscheint mir sinnvoller, da ja tatsächlich mal was vergessen werden kann, oder dem Unternehmer fällt am Ende vom Jahr ein, Auto in Betrieb mitreinnehmen ist (z.B. aufgrund von Unfallkosten) doch schlauer als Fahrtkostenpauschale, aber was wäre dann wenn die Versicherung aus Kostengründen nicht auf Unternehmer sondern auf Ehefrau (wg. niedriger Prozente) läuft?
Ok genug Gehirnverrenkungen, hoffentlich konnte mir noch wer folgen.