Umsatzsteuer richitg angeben

Hallo,

hab grad den Artikel zur Umsatzsteuer gelesen und da stellt sich mir eine Frage, was passiert eigentlich, wenn z.B. Unternehmer A ein Auto hat und da ja brav immer seine Aufstellung macht und auch am Ende vom Jahr brav 1 % (andere anteilige Nutzungsermittlung sei hier mal ausgeschlossen) nicht als betriebliche Kosten ansetzt. So aber was ist mit der UmSt. Weil z.B. die auf den Tankbelegen ausgewies. UmSt hat er ja jeden Monat z.B. die volle UmSt als Vorsteuerabzugsfähig angegeben in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

So jetzt zur Frage war das falsch, sprich muss er dann schon immer 1 % UmSt auch rausrechnen (glaub ich jetzt eher nicht, weil totaler Aufwand) oder macht dass eh gar nichts aus, weil es sich ja nur um Voranmeldungen handelt, aber durch vielleicht eine abschließende genaue Jahresanmeldung (denk mal die muss man dann evtl bei Gewinnermittlung bzw. Bilanz mit abgegeben??) ehe nochmal alles abschließend berechnet wird (das würde aber in meinem Gedankengang dann heißen, dass ja bei den Angaben in UmSt-Voranmeldung auch mal aus Versehen was vergessen werden kann und dass dann noch bei der Jahresrechnung (falls es sowas überhaupt gibt) korrigiert werden kann, also halt so wie bei vorläufigen Einkommenssteuerschätzungen, die mit der Ek-Erklärung dann „korrigiert“ werden). Zweites erscheint mir sinnvoller, da ja tatsächlich mal was vergessen werden kann, oder dem Unternehmer fällt am Ende vom Jahr ein, Auto in Betrieb mitreinnehmen ist (z.B. aufgrund von Unfallkosten) doch schlauer als Fahrtkostenpauschale, aber was wäre dann wenn die Versicherung aus Kostengründen nicht auf Unternehmer sondern auf Ehefrau (wg. niedriger Prozente) läuft?

Ok genug Gehirnverrenkungen, hoffentlich konnte mir noch wer folgen.

Hallo,

glaub mir ist die Antwort grade selber eingfallen, mann muss ja nicht 1 % der gesamten Kosten sondern 1 % des Listenpreises (Neuwagen) versteuern, oder??
Aber darf ich dann alle Kosten samt UmSt voll ansetzen oder auch nur die 99 %, oder gilt das oben nur für den Geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers und nicht des Unternehmers und hat mit dem was ich an Kosten ansetze gar nichts zu tun??

Man ich blick jetzt dann gar nicht mehr durch, glaub geh erstmal in Fitness und lern dann weiter.

Aber vielleicht kann mir ja trotzdem wer weiter helfen??

Danke schon mal

hi,

du musst ertragssteuern (ESt, GeweSt und SolZ) von der umsatzsteuer unterscheiden…

bsp.: du hast ein kfz, längst abgeschrieben, und hast aufwendungen mit (sprit, reparaturen) und ohne (versicherung, steuern) ust.

hier kosten mit ust: 10.000 + 1.600 Vorsteuer und 2.000 EUR kosten ohne ust!

diese bucht man voll in die betriebsausgaben, die vorsteuern werden in voller höhe geltend gemacht!

nun zum privatanteil (bei 1% methode):

bruttolistenpreis x 1% x 12 monate = privatentnahme p.a. (der 1% ist MONATLICH, das ist aus deinem text nicht genau hervorgegangen)…

bsp. 20.000 EUR Bruttolistenpreis = 200 x 12 = 2.400 EUR entnahme (nur weil man den bruttoLP nimmt, hat sich die USt noch nicht erledigt).

davon werden nun (pauschal) 80% mit umsatzsteuer und 20% ohne umsatzsteuer gebucht:

also 80% von 2.400 = 1.920 EUR + 16% = 307,20 = 2227,20 EUR
und 20% von 2.400 = 480 EUR ohne ust

also ergibt sich folgendes buchungsergebnis:

aufwand kfz 12.000
vorsteuer 1.600 an kasse/bank 13.600

privatentnahme 2.707,20 an entnahmen sonst. leistungen 2.400
an umsatzsteuer 307,20

also haben sich gewinnmindern: 9.600 EUR
und ust-mindernd: 1.292,80 EUR
ausgewirkt!

okidoki?

fragt der

showbee

p.s. bei grösseren verständnisproblemen: die ersten 1-2 jahre der gewinnermittlungen und steuererklärungen durch profis erstellen lassen, erklären lassen wie es gemacht wurde und dann ggf. selber machen!

Hallo,

danke für die Erklärung, ist ja eigentlich gar nicht zu schwer, wenn mann weiß wie es geht :wink:

Würde ja gerne alles (vor allem meine BWL-Prüfungen) vom Profi machen lasse, nur ich glaube des geht nicht so wirklich,…

Aber auf jeden Fall noch mal dickes Danke.