Folgendes Szenario:
Herr A und Frau B wohnen in der Stadt N und wollen nächstes Jahr heiraten. Sie besorgen sich die Geburtsbescheinigungen von den Geburtsstandesämtern. Da sie im Standesamt der Stadt X heiraten wollen, beantragen sie jetzt die Eheschliessung in Ihrem derzeitigen Wohnort N und laut vorheriger Nachfrage läuft das so ab, dass die die Unterlagen dann an das „Traustandesamt“ der Stadt X übermitteln.
Könnte es ein Problem hinsichtlich der Zuständigkeit der Standesämter geben, wenn
Herr A und Frau B vor der Hochzeit noch in eine ganz andere Stadt umziehen ???
vielen Dank für die Hilfe…
Gruss Winnie