Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
In einer Wohnung findet ein Mieterwechsel statt. Vormieter A renoviert die Wohnung nicht bei Auszug und beruft sich dabei auf eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung, die kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wurde.
Nachmieter B erfährt von der Hausverwaltung, dass im Mietvertrag Renovierung bei Auszug vorgesehen ist und dies angeblich schon bei A der Fall war.
Kann von B verlangt werden, eine unrenovierte Wohnung zu übernehmen und dennoch im Mietvertrag zu unterschreiben, bei Auszug zu renovieren? Kann B durchsetzen, dass die Renovierungspflicht bei Auszug getilgt wird, wenn Renovierung beim Einzug vorgenommen wird?
Danke für Eure Kommentare.
Guacamole