Hallo,
der Selbstbehalt bei Elternunterhalt ist 1.400 Euro und die Hälfte was darüber hinaus geht. Beispiel: einer verdient 2.000 Euro darf er, wenn er zum Elternunterhalt herangezogen wird, 1.400 und die Hälfte der 600 Euro - also 1.700 Euro. Für die Eltern muss er dann 300 Euro bezahlen.
Das bezog sich auf jemanden, der alleine ist und keine weiteren Unterhaltspflichten hat. Hat der mit den 2.000 Euro noch eine Ehefrau ohne Einkommen, dann muss er diese vor den Eltern unterhalten.
Die Rangfolge der Unterhaltspflichten ist:
- minderjährige und den minderjährigen gleichgestellte volljährige Kinder
- Ehepartner und ledige Mütter die Kleinkinder betreuen
- Ehepartner und geschiedene Ehepartner (wenn man zu Unterhalt verpflichtet ist
- Nichtprivilegierte volljährige Kinder
- Eltern
Man muss an die nächste Stufe immer nur zahlen, wenn die vorherige Stufe voll befriedigt ist.
Gegenüber Eltern gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit - bedeutet, es kann nicht fiktiv gerechnet werden, dass z. B. die Tochter die keine Kinder betreut und nicht berufstätig ist, zur Berufsaufnahme gezwungen werden kann.
Bevor die obenstehenden Beträge zum Tragen kommen, darf man bestimmte Sachen abziehen. Beispielsweise Arbeitskosten, Raten für ein angemessenes Eigenheim, eigene Altersvorsorge usw.
Es gibt eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die Kindern erlaubt bei Elternunterhalt weiter ihr bisheriges Leben führen dürfen, wie vor der Unterhaltspflicht. Also wenn man schon lange als Hobby Fallschirmspringen hat (was vermutlich reichlich kostenintensiv ist) darf man das weiterführen - also erhöht sich unter Umständen der Selbstbehalt. Auch sein angeschafftes Auto, darf man weiter abbezahlen.
Sozialbehörden sehen das gerne enger als die Gerichte, die Gerichte sind aber die, das Sagen haben.
Gruß
Ingrid
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