MOD: Werbung nicht erwünscht
Hi,
hier die Voraussetzungen für die 1% Regelung:
Das betriebliche Fahrzeug, welches auch für Private Fahrten
genutzt wird, muss zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden.
Dies bedeutet, das es notwendiges Betriebsvermögen darstellen
muss. Falls der Nutzungsanteil weniger als 50% ist, kann nur
noch die Fahrtenbuch-Regelung in Betracht gezogen werden.
stimmt, aber mir fehlt hier, dass nicht auf die Frage eingegangen wird.
Wenn 75% Privatnutzung, dann ist es kein notwendiges Betriebsvermögen und dann keine 1% Regelung.
Das Finanzamt prüft unter anderem diesen
Privaten-Nutzungsanteil im Rahmen einer Betriebsprüfung.
und bei der Veranlagung nicht oder soll sich der Fragende auf sein Glück verlassen?
Für
Unternehmer, welche nur knapp über diese Grenze kommen, sind
unterjährige Aufzeichnungen der Nutzung von Vorteil.
eine Binsenweisheit und passt nicht zur Fragestellung, da hier 75% Privatanteil erreicht sind.
Das bedeutet, dass es für das WJ 2011 das Beste ist ein
„ordnungsgemäßes“ Fahrtenbuch parallel zu führen.
ja
Das schlimmste was passieren kann ist, dass durch die
Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung die 1%
Privatnutzung rückgängig gemacht wird und dann sind
Aufzeichnungen im Sinne eines Fahrtenbuches hilfreich.
Anleitung zur Steuerhinterziehung
Wenn die Privatnutzung keine 1% Regelung erlaubt, darf man sie auch nicht mehr in der Steuererklärung anwenden.
Grundsätzlich ist jemand, der seinen Gewinn im Sinne des § 4
(3) EStG ermittelt nicht zur Buchführung verpflichtet sondern
nur zur Aufzeichnung.
und was soll das für Erkenntnisse bringen?
Die Änderung kann bei der Erstellung des Jahresabschlusses
erfolgen.
ja
und um die Frage zu beantworten, für das ganze Jahr rückwirkend (außer bei einem Fahrzeugwechsel)
Vorher gilt zu prüfen, ob die Nutzung voraussichtlich
dauerhaft so bleibt oder nur in diesem WJ?!
und welche Konsequenzen hätte eine derartige Feststellung??
Für den Fall, dass es nur dieses Jahr so ist - wäre es gut,
alles beim alten zulassen…
s.o.: Anleitung zur Steuerhinterziehung
Bei Rückfragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen
selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung.
wie nett
Werbung ist hier nicht erwünscht. Im Wiederholungsfall wird es gelöscht.
Falls du Mandanten suchst, antworte einfach überzeugend.
Schöne Grüße
Cirwalda MOD Steuerrecht