Unterschied Immisionsmessung Abgaswegeprüfung

Hallo,

ich hoffe, das ist das richtige Brett.

Ich habe diese Seite gelesen und verstehe den Unterschied nicht. Einzig dass das eine lt. Verwaltungsvorschrift gemacht wird, das andere lt. BImSchG.
http://www.schornsteinfeger-maulbetsch.de/Emissionsm…

Lt. Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Emmisionsmessungen anscheinend nur noch alle 2 J. durchfgeführt werden. Sagte mir jedenfalls jmd. der beim Gewerbeaufsichtsamt in Sachen Umwelt tätig ist und steht im Link ansatzweise auch so drin.

Unser Schornsteinfeger macht diese Abgasmessungen/Immissionsmessungen aber jährlich, was auch extra berechnet wird.

Gibt es da Unterschiede, dass also das eine jährlich und das andere nur alle 2 J. gemacht werden dürfte?

Das wäre ja sonst „Geldschneiderei“, wenn die so tun, als müsse das jedes Jahr gemacht werden.

Leider habe ich für Baden-Württemberg keinen Gebührenkatalog gefunden, vielleicht weiß ja jemand, wo ich den finden kann.

Danke vorab.

VG D.

Ja es gibt ein Unterschied.
ZB.Warmwasserheizer wird der Abgasweg vom Brenner bis zum Kamin überprüft und eine CO Messung gemacht,Keine Immisionsmessung.
Bei der Heizung wird alle Jahr der Abgasweg vom Kessel bis Kamin Überprüft und eine CO Messung als Zustandsmessung gemacht ,Keine Immisionsmessung.
Bei der HEIZUNG: JÜNGER ALS 12 Jahren alle 3 Jahren, BEI älter als 12 Jahren alle 2 Jahren wird eine BimSch Messung gemacht wobei Temeratur ,CO, O2, Ruß , sowie der Abgasverlust ( BimSch messung) gemessen wird.

Vielen Dank.

Die Heizung ist eine Gastherme (Durchlauferhitzer?) älter als 12 J. ohne Wasserspeicher.

Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich die Fristen richtig verstanden habe :frowning:

Bei der Heizung wird alle Jahr der Abgasweg vom Kessel bis :Kamin Überprüft und eine CO Messung als Zustandsmessung :gemacht.

Also die Co Messung für die Heizung jährlich.

ZB.Warmwasserheizer wird der Abgasweg vom Brenner bis zum :Kamin überprüft und eine CO Messung gemacht,

Die CO Messung (=Abgaswegeprüfung) rein für die Wassererhitzung auch jährlich.

Die Immisionsmessung dann alle 2 Jahre.

Das müsste doch sicher entsprechend in den Rechnungen deklariert sein und auch einen Preisunterschied machen.

Ich glaube ich suche nochmal nach den Gesetzesvorgaben und Gebührenkatalogen.

Danke!

Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre da da

http://birkmann.gebaeudecheck.de/fileadmin/subdomain…
Hi, das ist die komplette KÜO. Nachlesen was wann, wie oft gemacht werden muss, mit zig Beispielen dazu.
MfG ramses90

Danke.

Ich habe inzw. dies gefunden
http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-175.html

Aber ist schon hartes Brot, sich da durchzuwühlen und das selbst herauszufinden :frowning:

Manchmal ist fragen eben einfacher :wink:
Aber bei sehr speziellen Fragen bleibt einem manchmal nichts anderes übrig, als sich selbst durchzuquälen *grmpf*

siehe KÜGO Bsp 15 für dich anzuwenden