Unterschied Verwaltungsakt, Realakt, Vertrag

Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungsakt, Realakt und öffentlich-rechtlichem Vertrag?

ö-r Vertrag ist eine zweiseitige Regelung und Verwaltungsakt eine einseitige. Ist das korrekt? Beispiel für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag?

Aus WIKI: „Im Verwaltungsrecht ist der Realakt als Handlungsform der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsakt dadurch abzugrenzen, dass ihm dessen Regelungswirkung fehlt.“
Aber was genau ist unter einer Regelungswirkung zu verstehen?

Hallo,
schau mal hier:
http://www.hansklausweber.de/html/realakte.html
unt hier
http://www.rechtslexikon-online.de/Oeffentlichrechtl…
Kann nicht ausführlich antworten - der XmasStress ist losgelassen.
MfG
KKl

Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungsakt, Realakt und öffentlich-rechtlichem Vertrag?
ö-r Vertrag ist eine zweiseitige Regelung und Verwaltungsakt eine einseitige.

"Im Verwaltungsrecht ist der Realakt als

Handlungsform der öffentlichen Verwaltung zum Verwaltungsakt dadurch abzugrenzen, dass ihm dessen Regelungswirkung fehlt." Was ist eine Regelungswirkung?

Sorry,
das ist nicht mein Gebiet, ich kann die Frage nicht beantworten.
Grüße
mr.timer

Hallo, tut mir leid, ich kann da nicht helfen.
Lieben Gruß Ingeborg

Bei diesen Fragen weiss ich ja nie, ob ich hier nicht die Hausaufgaben eines Jura-Studenten erledige, denn für den Normalbürger sind solche Fragen ziemlich irrelevant.

Aber, da die Antwort recht einfach ist, hier zuerst einmal ein Link zum Verwaltungsverfahrensgesetz NRW: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/…

In diesem Gesetz finden sich Legaldefinitionen zu den gefragten Begriffen:
§ 35 definiert, was ein Verwaltungsakt ist. Das ist die gängigste Form des Behördenhandelns. Nahezu jedes Schreiben, dass eine Behörde so versendet oder was ein Behördenmitarbeiter mündlich so anordnet ist ein Verwaltungsakt.
Ausnahme, wie in Wikipedia gut erklärt, es fehlt die Regelungswirkung. Dann ist das Handeln der Behörde ein Realakt. Die Regelungswirkung fehlt immer dann, wenn die Behörde nichts fordert oder nichts verändern will, d.h. der Adressat des Schreibens nicht zu einem Tun oder Unterlassen aufgefordet wird. Typisches Beispiel für einen Realakt ist eine behördliche Auskunft über die Rechtslage.

Fallbeispiel: Jemand fegt im Winter keinen Schnee auf seinem Gehweg. Das Ordnungsamt schickt ihm ein Formschreiben über die Räumpflicht und bittet mit netten Worten, diese Regelungen zukünftig zu beachten. Das ist noch ein Realakt, denn die Behörde verpflichtet hier den Gehwegeigentümer noch zu keiner Handlung.
Der Gehwegeigentümer bleibt auch beim nächsten Schneefall faul. Daraufhin erlässt das Ordnungsamt nach Anhörung eine Ordnungsverfügung, wonach er unter Androhung eines Zwangsgeldes den Gehweg zu reinigen hat.
Die Anhörung ist m.E. auch noch ein Realakt, da sie keine Regelung enthält (da gibts in der Lehrwelt auch andere Meinungen zu). Aber die Ordnungsverfügung verpflichtet den Bürger konkret zu einer Handlung. Das ist auf alle Fälle ein Verwaltungsakt.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist in Teil IV des VVfG NRW geregelt. Wie schon in der Frage richtig gesagt ist der Hauptunterschied zum VA, dass hier nicht eine übergeordnete Behörde einem rechtlich untergeordneten Adressaten Weisung erteilt, sondern dass gleichberechtigte Partner eine Regelung treffen. Der ö-r. Vertrag wird z.B. geschlossen, um bestimmte Wegerechte und darausfolgene Pflichten zu regeln. Angewendet wird der ö-r. Vertrag immer dann, wenn die Rechtslage unklar ist und trotzdem ein Regelungsbedürfnis besteht. Dann kann die Behörde keinen VA erlassen und versucht den Sachverhalt durch einvernehmliche Lösungen per Vertrag zu regeln.

Für alles weitere empfehle ich ein gutes Buch zum Allg. Verwaltungsrecht wie z.B. dieses: http://www.amazon.de/Allgemeines-Verwaltungsrecht-Ha…

Hallo Katja,
sorry, aber Verwaltungsrecht ist nicht gerade meine Spezialität!
Gruß
Hans

Hallo Katja,

die Begriffsbestimmung Verwaltungsakt findest Du im §35 VwVfG. Die Begríffsbestimmung öff.re. Vertrag bietet §54 VwVfG.
Vielleicht hilft das schon mal zu Abgrenzung untereinander und zum Realakt.

Ansonsten gibt es viele gute Bücher zu diesem Thema…

Hallo Katja,
da haste aber was Richtiges rausgesucht :wink:
Also, ein Verwaltungsakt ist ein Verwaltungstechnischer-Vorgang, welcher z.B. eine Antragsstellung voraus setzt. Dieser Antrag löst mehrere Vorgänge in einer (oder mehreren) Behörde/n aus. Der Antrag muss bearbeitet und entschieden werden. Stellst Du z.B. einen Antrag auf Wohngeld, dann löst Du damit zwangsläufig, einen Verwaltungsakt aus, nähmlich den der Bearbeitung.
Die Reglungswirkung, welche dem Realakt fehlt, ist schlichtweg, dass der realakt eben REAL ist und kein verwaltungstechnischer Vorgang.
Beispiel: Während dein (fiktiver) Antrag im Amt verwaltungstechnisch nach den einschlägigen Vorschriften bearbeitet wir und niemand „zu dir kommt“, vollzieht ein Polizist/in im Aussendienst, z.B. bei der Unfallhergangs-aufnahme einen Realakt, der/die Polizist/in hat also keine Vorschriften (Reglungswirkung) in dem Moment zu bearbeiten, sondernn den REAL-Fall. Die im Revier anstehende Schreibarbeit(Unfallbericht, etc. sind dann wieder verwaltungstechnischer Art, wobei hier auch unterschieden wird zwischen einfacher Schreibarbeit oder Sachbedeutender Vewaltungsarbeit.
Frohes neue Jahr…

NACHTRAG: Fast Übersehen…
Ein öffentl.-rechtl. Vertrag ist, wie alle Verträge eine Abmachung zwischen Vertragsgeber und Vertragsnehmer. D.h., während Verwaltungsakte absoluten Gesetzen unterworfen sind und nur diesen Rahmen erlauben, kann man in einem Vertrag freier aushandeln - solange er nicht gegen Gesetze verstösst.