Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Hi,

sowie ich es in der Ausbildung gelernt habe. Ist die Garantie gesetzlich vorgeschrieben auf 2 Jahre. Wenn man zb. allerdings ein Handy bei APPLE kauft wurde mir gesagt das es 1 Jahr Garantie gibt und 1 Jahr Gewährleistung. Die Garantie vom Hersteller ist die Gewährleistung vom Händler .
Was stimmt den jetzt ? Wenn die Garantie gesetzlich vorgeschrieben 2 Jahre ist . Dann ist das nunmal so und man muss Sie nicht zerlegen in Gewährleistung und Garantie.

Viele Grüße

Da würfest Du so einige Dinge durcheinander:

  1. Gewährleistung (wir beschränken uns jetzt mal auf den privaten Verbraucher und Neuware): Gesetzlich vorgeschrieben, und vom Händler zu erbringen. Frist 2 Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen wird, dass der Fehler bereits bei Erwerb vorhanden war. In der restlichen Zeit muss der Käufer nachweisen, dass dies der Fall war. Folgen: Anspruch auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rückabwicklung. Begrenzt durch AGB modifizierbar.

  2. Garantie: Rein freiwillige Leistung - üblicherweise des Herstellers - mit daher beliebig engem oder weiten Umfang, Garantiezeit, Folgen, …

D.h. beide können parallel existieren, werden aber ggf. von unterschiedlichen Beteiligten angeboten, und haben deutlich unterschiedliche Inhalte. Da die freiwilligen Garantieleistungen oft deutlich schlechter als die gesetzliche Gewährleistung ausfallen, sollte man sich grundsätzlich nicht vom Händler mit dem Hinweis auf eine Herstellergarantie abspeisen lassen. Diese zu nutzen macht nur dann Sinn, wenn im konkreten Fall die Bedingungen der Garantie besser als die einer Gewährleistung sind (z.B. wenn eine Garantie über den Ablauf der Gewährleistung hinaus geht, im Rahmen der Garantie besondere Leistungen wie Abholservice, Leihgerät, Reparaturzeiten, … angeboten werden, die von der Gewährleistung nicht abgedeckt sind, oder wenn der Händler zwischenzeitlich nicht mehr existiert, …)

Es gibt zwei Artikel bei wikipedia dazu

okay komisch hatte es genau andersherum im Kopf wenn die Garantie dann besser ist als die Gewährleistung, würds dann schon sinn machen.
Dann hab ich wohl ziemlich an der Verkäuferin vorbeigeredet.
Sie hätte eigentlich sagen müsste es gibt 1 Jahr Garantie und die üblichen 2 Jahre Gewährleistung.
jo zumindest danke für deine schnelle Antwort.

Na ja, es ist schätzungsweise der am häufigsten gemachte Fehler in meinen IHK-Prüfungen, wobei ich nicht verstehe, was daran schwer zu merken ist. Dass man die Details mit der Beweislastumkehr nicht unbedingt parat hat, könnte ich noch verstehen, aber der grobe Unterschied sollte jedem klar sein, der das zumindest ein Mal in der Ausbildung gehört hat.

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hmm so ganz weis ich nicht genau was du mir damit sagen willst . Die Ausbildung zum Industriekaufmann ist relativ umfangreich und man lernt soviel was man nicht braucht. Das wurde irgendwann mal erwähnt und wie du an der Frage siehst weis ich ja den Unterschied ich hatte nur einen Dreher drinn das die Gewährleistung freiwillig ist und die Garantie gesetzlich.Ansonsten passt ja alles.

Ich wundere mich.
Als „Kaufmann“ bringt man das durcheinander ?

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Ja hab ne Umschulung gemacht ohne Praxisbeszug das heißt das man sein ganzes Wissen aus den Büchern gelernt hat und wie wir heute wissen ist das wohl die schlechteste Methode sich etwas dauerhaft einzuprägen wenn man keinen Praxisbeszug hat zudem war für mich klar das ich eigentlich in der Buchhaltung’’/Controlling arbeiten möchte, da ich dort auch die besten Ergebnisse erzielt habe. Den Rest der Ausbildung fand ich dann nur noch nervtötend was man da so alles wissen muss. z.b was ein Subtitutionsgut ist oder ein Komplimentär gut. Ich glaub kaum das irgendjmd in der Praxis zu einem kommt und sagt : he wir brauchen unbedingt ein Subtitutionsgut etc.
Der Witz an der ganzen Geschichte ist auch noch nachdem man sich dann den ganzen trockenen Stoff dann im Kopf hat und alle Bereiche der Industriebuchhaltung gelernt hat. Man nichtmal ohne Berufserfahrung in der Praxis einen Job in einfachen Felder wie der Debitorenbuchhaltung bekommt
Das ist Deutschland wie es leibt und lebt. Qualitativ hochwertige Ausbildung null zutrauen im Praxis bereich. Am besten noch 3 Jahre Berufserfahrung.
Ich kann wirklich nur jeden abraten eine Umschulung zu machen…

Viele Grüße

Ich hab das nicht geschrieben, damit Du dich rechtfertigen musst
:smile:

Eigentlich sollten diese Begriffe jedem Verbraucher klar sein, auch ohne kaufmännische/juristische Ausbildung. Schließlich geht es da um seine Rechte in einer problematischen Situation.

Aber ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass sich solche Basics mal irgendwann ausreichend in der breiten Bevölkerung verankern. Bzgl. eines angeblich bestehenden, allgemeinen 14-tätigen Widerrufrechts kann man ja auch gegen Windmühlen anrennen. Verträge sind ja auch nur dann Verträge, wenn sie schriftlich geschlossen und mit Blut auf Büttenpapier unterschrieben und gesiegelt wurden. Halten muss man sich an die aber trotzdem nicht, wenn einem irgendetwas darin dann irgendwann doch nicht mehr passt, …

Aber selbst Kaufleute bringen mich immer wieder zum Grübeln: Da hat doch tatsächlich ein potentieller neuer Lieferant keine AGB! Ja was machen wir jetzt bloß? Dann kann „Recht“ die ja gar nicht prüfen und freigeben. Wie können wir denn da jetzt bestellen? Und dann kamen da neulich Mahnungen für eine angebliche Bestellung aus 2010 an. Da wurde dann erst einmal lange beratschlagt und schließlich „Recht“ angeschrieben (natürlich bei jeder Mahnung erneut, und vollkommen unabhängig davon, dass wir beim ersten Mal schon „Knicken, lochen, abheften“ und den Begriff „Verjährung“ genannt hatten).

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Das meine ich auch. Es gibt auch Dinge, die man in der Ausbildung lernt, die einem Unnütz erscheinen, aber so etwas, was man fürs Leben braucht …

Allerdings musste ich auch schon mal einer Aldi-Verkäuferin den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar machen, obwohl das mehr oder weniger „ihr täglich Brot“ war.

Gruß
Christa

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