Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Da würfest Du so einige Dinge durcheinander:

  1. Gewährleistung (wir beschränken uns jetzt mal auf den privaten Verbraucher und Neuware): Gesetzlich vorgeschrieben, und vom Händler zu erbringen. Frist 2 Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen wird, dass der Fehler bereits bei Erwerb vorhanden war. In der restlichen Zeit muss der Käufer nachweisen, dass dies der Fall war. Folgen: Anspruch auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rückabwicklung. Begrenzt durch AGB modifizierbar.

  2. Garantie: Rein freiwillige Leistung - üblicherweise des Herstellers - mit daher beliebig engem oder weiten Umfang, Garantiezeit, Folgen, …

D.h. beide können parallel existieren, werden aber ggf. von unterschiedlichen Beteiligten angeboten, und haben deutlich unterschiedliche Inhalte. Da die freiwilligen Garantieleistungen oft deutlich schlechter als die gesetzliche Gewährleistung ausfallen, sollte man sich grundsätzlich nicht vom Händler mit dem Hinweis auf eine Herstellergarantie abspeisen lassen. Diese zu nutzen macht nur dann Sinn, wenn im konkreten Fall die Bedingungen der Garantie besser als die einer Gewährleistung sind (z.B. wenn eine Garantie über den Ablauf der Gewährleistung hinaus geht, im Rahmen der Garantie besondere Leistungen wie Abholservice, Leihgerät, Reparaturzeiten, … angeboten werden, die von der Gewährleistung nicht abgedeckt sind, oder wenn der Händler zwischenzeitlich nicht mehr existiert, …)