also es war keine auhr die wegen Wasserdichtigkeit besonderes benötigt. Und wie gesagt oder besser richtig gesagt es war kein Schmuckladen sondern ein Schmuckgeschäft mit einem Uhrenfachmann
Dann geh noch mal zu dem Laden, wo du die Uhr gekauft hast, und mach die Gewährleistungsansprüche geltend. Ggf. gegenüber dem Chef und nicht der Verkäuferin. Im Zweifelsfall schriftlich. Und am besten noch mit einem Wisch vom Schmuckladen, dass die Batterie fachgerecht gewechselt wurde.
Dann gehe hin, hole sie ab, frage was defekt war und mache anschließend die Gewährleistung geltend, wenn man Dir nicht plausibel darlegt, dass die Fehlerursache in Deiner Verantwortung lag, z.B.
- unsachgemäßes Öffnen. Also ein Kontakt abgebrochen, Schraube dull oder sowas
- Wasserschaden (wäre das möglich)?
- Stoß, Temperatur, …
Wenn der Laden nicht reparieren will, fordere den Kaufpreis. Bestehe auf Fillialleitung oder Geschäftsführer.
Es ist Deine Uhr, Du hast Sie gekauft und den Bon dazu (?).
Hallo dominic,
Wenn die Uhr fachgerecht behandelt wurde, sollte ein seriöser Händler die Garantie erfüllen.
Bei jeder Uhr ist eine Garantievereinbarung dabei, a) was sagt die dazu, bzw. b) wurdest du beim Kauf darauf hingewiesen, dass du die Garantie verlierst, wenn die Batterie bei einem anderen Fachhändler gewechselt wird? Führt dieser Fachhändler eventuell dieselbe Marke wie die gekaufte Uhr?
Wie hat sie denn erkannt, dass die Uhr von jemand anders geöffnet wurde? Hat sie dir gesagt, was durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wurde? Denn nur dann sehe ich eine Grund die Garantieleistung zu verweigern.
Wenn allerdings gemurkst wurde, und man das schon erkennt, wenn die Uhr nur angesehen wird, dann hast du schlechte Karten. Lass dir jedenfalls zumindest die letzte Frage vom Verkäufer beantworten, und prüfe die ersten zwei zur Sicherheit nach. Wenn der Verkäufer dir nicht sagen will, was kaputt gegangen ist und die a) und b) in deinem Sinn beantwortet werden, sehe ich eine bessere Verhandlungsposition und dann auch je nachdem wie teuer die Uhr, auch mal eine Beratung andenken.
Gruß
tastatürchen
Mist das hat libor schon geschrieben, … hab ich überlesen sry
Gerade vor vier Tagen noch mal hier den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklärt Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und schon geht es hier wieder wild durcheinander.
Da in den ersten sechs Monaten der Händler dafür beweispflichtig ist, dass der Mangel nicht schon vor dem Verkauf der Uhr vorhanden war, sondern erst nachträglich (durch unsachgemäßen Batteriewechsel hier eher weniger anzunehmen, da die Uhr ja schon vorher stehen geblieben war), hat er sich der Geschichte zunächst anzunehmen. Und nur dann, wenn er ganz konkret nachweisen kann, dass die Uhr durch den Batteriewechsel beschädigt wurde, und der vorherige Ausfall ebenfalls auf einen Defekt zurück zu führen ist, der erst nach Kauf entstanden ist, kann er die Reparatur/Austausch im Rahmen der Gewährleistung ablehnen.
Eine ggf. vom Händler/Hersteller zusätzlich gegebene Garantie kann hingegen durchaus an die Bedingung geknüpft sein, dass die Uhr nur von speziellen Händlern/Reparaturbetrieben gewartet wird.
Es geht nicht unbedingt um die (freiwillige) Garantie sondern die gesetzliche Sachmängelhaftung - früher Gewährleistung genannt.
Bitte zitiere nicht sinnentstellt. Mein Kommentar war folgender.
Und die Frage war nach der Garantie. Aber ja, an die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung hatte ich nicht gedacht in der Antwort.
Interessant. Warum sollte das so sein? Gibt es neuerdings einen Anspruch auf Garantie? Eine gesetzliche Vorschrift?
Die Garantie kommt in aller Regel nicht vom Händler, sondern vom Hersteller. Und da es eine vertragliche Abmachung ist, hat der Garantiegeber diese Abmachung selbstverständlich einzuhalten. Mit ‚seriös‘ und ‚sollte‘ hat das nichts zu tun.
Was Du verlangst ist Kulanz, die überhaupt nichts mit Garantie zu tun hat und auf die auch ein seriöser Händler in keiner Weise eingehen muss.
Aber woher genau kennst Du denn die Garantiebedingungen? Woher weißt Du, ob nicht das Öffnen der Uhr - zu welchem Zweck auch immer - die Garantie (völlig gesetzeskonform und seriös) erlöschen lässt?
Und warum sollte sich der Kunde, der Anspruch auf Sachmangelhaftung hat, überhaupt auf irgendwelche Spielchen mit der Garantie einlassen? Darauf warten, dass die 6Monate irgendwann vorbei sind und die Beweislastumkehr nicht mehr greift ist nun wirklich das dümmste, was man hier machen kann.
Gruß
anf
Was hast du eigentlich gegen mich, dass du alles runterratest ohne wirklich zu lesen was ich schreibe?
in der Garantieleistung steht nur das ich sie nicht selbst öffnen darf. Das ist auch nicht geschehen, sie wurde von einem Fachmann fachgerecht geöffnet. Ich habe es ihr gesagt, war vielleicht blöd.
Hallo dominic,
Naja, etwas ungeschickt gelaufen das ganze.
Wie schon mehrfach gesagt, lass dir sagen, was genau der Defekt ist, und was aus Sicht des Verkäufers zu dem Defekt geführt hat. Bestehe auch darauf, dass die Uhr schon zuvor defekt war und nicht unsachgemäß behandelt wurde.
Sonst mach die Gewährleistung geltend. Wenn die Uhr jünger als 6 Monate ist, muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung keinen Mangel hatte. Kleine Zusammenfassung von mir.
Die Gewährleistung ist Kunden gesetzlich zugesichert, eine Garantie bieten Hersteller und Händler freiwillig an.
Laut Gewährleistung darf der Kunde beim Kauf von mangelhafter Ware diese bis zu 24 Monate reklamieren.
Eine Garantie kann die Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
lg
t.
Nachtrag, aber nur wenn der Batteriewechsel wirklich einwandfrei vorgenommen wurde. (Wovon ich hier mal ausgegangen bin).
Es mag daran liegen, dass du falsche Annahmen geschrieben hast.
Zunächst mal ist meistens (nicht zwingend, nicht immer!) die Garantie etwas, was der Hersteller anbietet. Der Händler hat diese nicht zu erfüllen.
Zweitens ist nicht „bei jeder Uhr eine Garantievereinbarung dabei“.
Drittens ist es ziemlich falsch, auch nur eine Sekuinde über Garantie und Garantiebedingungen zu schreiben, wenn man sich in den ersten 6 MOnaten nach Gefahrübergang befindet.
Du zeigst hier einen Trampelpfad auf, obwohl die Schnellstraße in Sichtweite ist.
Nein, nein, nein, nicht „sonst“.
(Und auch seit ein paar Jahren nicht Gewährleistung, sondern Sachmängelhaftung).
Man geht zum Händler,
man legt die Uhr auf den Tresen und sagt: „Kaputt.“
Kommen Ausreden wie „Die wurde geöffnet“, dann fragt man, warum das Ursache für den Defekt sein soll. Kommt ein schlüssiger Beweis, dann entschuldigt man sich und verlässt den Laden.
Wird - aller Voraussicht nach - kein Beweis kommen, dann sagt man "Ich sehe da keine Zusammenhang. Das Auswechseln der Batterie durch einen - auch anderen - Händler gehört zum bestimmungsgemäßen Umgang mit einer Uhr. Wenn durch einen sachgerechten Batteriewechsel ein Defekt entsteht, dann eignet sie sich nicht für die übliche Verwendung. Bei anderen Uhren mit Batterie ist es üblich, dass man diese wechseln lassen kann. Wenn bei dieser Uhr ein Batteriewechsel durch einen Fachmann nicht möglich ist, dann hätte man mir diese außergewöhnliche Beschaffenheit VOR dem Kauf mitteilen müssen. "
Vorab ich halt mich hier in Zukunft raus. Aber Gewährleistung ist doch lediglich ein weiter gefasster Begriff und umfasst u. A. auch Sachmängel.
Und auf den zu Tisch zu hauen, wenn die Öffnung der Uhr durch dritte schon zugestanden wurde, durch den Käufer nämlich, wie auch immer.
Nein. Es ist ganz einfach der falsche Begriff. Weil wir hier im Rechtsbrett sind und nicht im Deutschbrett. Da ist es durchaus sinnvoll, die Begriffe zu verwenden, die das Gesetz vorgibt und nicht etwas ähnliches selber neu zu definieren, weil’s grad passt und weil man meint und glaubt.
Gruß
anf
Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB).
Jetzt aber wirklich eod und weg.
Nö. Wirklich nicht.
Schau gefälligst mal rein in Deinen verlinkten Paragraphen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/365.html
Wir sind hier bei:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html etc.
Und das ist nun wirklich was VÖLLIG anderes!
Ich bitte darum, Du „Expertin“!
Gruß
anf
Sorry, im Zuge von Reformierung des Schuldrechts wurde auch die Mängelhaftung überarbeitet. § 365 regelt Schuldrecht, $ 437 die Mängelhaftung. Beides in Buch 2 „Recht der Schuldverhältnisse“ BGB. „Kauf-Tausch“ geregelt unter Abschnitt 8 Titel 2 ebda.
Du Experte…