Durch Batteriewechsel Garantie verloren

Gerade vor vier Tagen noch mal hier den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklärt Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - #2 von Wiz und schon geht es hier wieder wild durcheinander.

Da in den ersten sechs Monaten der Händler dafür beweispflichtig ist, dass der Mangel nicht schon vor dem Verkauf der Uhr vorhanden war, sondern erst nachträglich (durch unsachgemäßen Batteriewechsel hier eher weniger anzunehmen, da die Uhr ja schon vorher stehen geblieben war), hat er sich der Geschichte zunächst anzunehmen. Und nur dann, wenn er ganz konkret nachweisen kann, dass die Uhr durch den Batteriewechsel beschädigt wurde, und der vorherige Ausfall ebenfalls auf einen Defekt zurück zu führen ist, der erst nach Kauf entstanden ist, kann er die Reparatur/Austausch im Rahmen der Gewährleistung ablehnen.

Eine ggf. vom Händler/Hersteller zusätzlich gegebene Garantie kann hingegen durchaus an die Bedingung geknüpft sein, dass die Uhr nur von speziellen Händlern/Reparaturbetrieben gewartet wird.