Nein. Es ist ganz einfach der falsche Begriff. Weil wir hier im Rechtsbrett sind und nicht im Deutschbrett. Da ist es durchaus sinnvoll, die Begriffe zu verwenden, die das Gesetz vorgibt und nicht etwas ähnliches selber neu zu definieren, weil’s grad passt und weil man meint und glaubt.
Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§ 365 BGB).
Sorry, im Zuge von Reformierung des Schuldrechts wurde auch die Mängelhaftung überarbeitet. § 365 regelt Schuldrecht, $ 437 die Mängelhaftung. Beides in Buch 2 „Recht der Schuldverhältnisse“ BGB. „Kauf-Tausch“ geregelt unter Abschnitt 8 Titel 2 ebda.
JETZT HAB ICH HEUTE DIESE ANTWORT BEKOMMEN:
betreffend Ihr Anliegen möchten wir festhalten, dass unser Unternehmen immer daran interessiert ist unsere Kunden zufrieden zu stellen.
Unser Verkaufspersonal handelt kompetent und serviceorientiert.
Es kommt immer wieder vor, dass die Garantieleistung und Gewährleistung verwechselt wird!
Garantie: bei Uhren 2 Jahre auf das Werk und bei Produktfehler, die erst nach dem Kauf auftreten.
Gewährleistung: vorhandene Mängel, die bereits beim Verkauf des Produktes vorhanden sind.
Wir handeln nach den internationalen Richtlinien, die besagen, dass die Garantie bei einem Fremdeingriff verfällt. Dies ist auch auf der Rückseite der Rechnung angegeben.
Ihre FOXESS Digital-Analog Uhr hat 2 Batterien, die sehr vorsichtig zu wechseln sind, da eine Schutzfolie zwischen den beiden Batterien liegt und diese nicht beschädigt werden darf!
Wir sind immer um unsere Kunden bemüht, können aber nicht Reklamationen, die durch oben genannten Fremdeingriff aus der Garantie fallen, auf Kulanz lösen.
meine Tochter Nicole Köneke hat am 30.12.2016 in .o.g. Filiale eine Armbanduhr gekauft, welche sie jemanden zum Geburtstag geschenkt hat.
Als diese Uhr plötzlich stehen blieb, wahr es dem Beschenkten wohl peinlich, er dachte es sei nur die Batterie und er ging in ein Fachgeschäft um die Batterie von einem Fachmann tauschen zu lassen. Doch leider war das nicht der Grund für das Übel, die Uhr lief trotzdem nicht mehr.
Betreff: SACHMÄNGELHAFTUNG
Am Samstag, 20.05.2017 ging meine Tochter (mit mir) mit diesem Anliegen in o.g. Filiale, in der sie die Uhr gekauft hatte. Die Verkäuferin war sehr, sehr unfreundlich. Sie meinte dann sie würde die Uhr zum Hauptsitz schicken und wir werden dann schon sehen, dass wir sie so wieder zurückbekommen, weil man die während der Garantiezeit nicht geöffnet werden darf. Auf unsere Frage ob wir die Uhr dann wegwerfen sollen meinte sie ja so wird es wohl sein. Abgesehen davon, dass Ihre Verkäuferin keine Ahnung von Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung hat, ist das keine Art
wie mann mit Kunden umgeht, es ist eine Frechheit.
JETZT HAB ICH HEUTE DIESE ANTWORT BEKOMMEN:
betreffend Ihr Anliegen möchten wir festhalten, dass unser Unternehmen immer daran interessiert ist unsere Kunden zufrieden zu stellen.
Unser Verkaufspersonal handelt kompetent und serviceorientiert.
Es kommt immer wieder vor, dass die Garantieleistung und Gewährleistung verwechselt wird!
Garantie: bei Uhren 2 Jahre auf das Werk und bei Produktfehler, die erst nach dem Kauf auftreten.
Gewährleistung: vorhandene Mängel, die bereits beim Verkauf des Produktes vorhanden sind.
Wir handeln nach den internationalen Richtlinien, die besagen, dass die Garantie bei einem Fremdeingriff verfällt. Dies ist auch auf der Rückseite der Rechnung angegeben.
Ihre FOXESS Digital-Analog Uhr hat 2 Batterien, die sehr vorsichtig zu wechseln sind, da eine Schutzfolie zwischen den beiden Batterien liegt und diese nicht beschädigt werden darf!
Wir sind immer um unsere Kunden bemüht, können aber nicht Reklamationen, die durch oben genannten Fremdeingriff aus der Garantie fallen, auf Kulanz lösen.
auf der Rückseite steht
‚‘ öffnen Sie Ihre Uhr niemals selbst. Batteriewechsel lassen Sie grundsätzlich von unserem Fachpersonal auswechseln.
Falls ja: das ist kein Sachmangel, sondern ein Fehler durch den unsachgemäßen Batteriewechsel. Also hat man sich dann weder an den Händler noch an den Hersteller zu wenden, sondern an den Batteriewechsler.
Falls nein: es bleibt bei Sachmängelhaftung und man wende sich an den Verkäufer - der ist hier in der Pflicht, für Abhilfe zu sorgen.
Der Hersteller mit seiner Garantie ist jedenfalls raus, denn seine Garantiebedingungen (kein Fremdeingriff) sind nicht eingehalten worden.
Gruß
anf
War das der ganze Wortlaut deines Briefes oder deiner E-Mail? Ob die Verkäuferin die Begriffe durcheinander geworfen hat oder nicht, ist irrelevant. Man hätte einfach Gewährleistungsansprüche geltend machen müssen, nichts anderes habe ich unten geschrieben. Ein Betreff mitten in einem Schreiben sieht etwas komisch aus, und der Brief enthält keine Forderung, sondern nur die Beschreibung des Vorgangs. Kein Wunder, dass sie geantwortet haben wie von dir angegeben.
Vergiss die Garantie. Bzw. die kannst du mit dem Schmuckladen klären, warum sie den Batteriewechsel wohl doch nicht fachgerecht durchgeführt haben.
Ich verwende hauptsächlich den Begriff „Gewährleistung“ und kann daran nichts falsches erkennen. Die Gesetzgeberin hat ja nicht gesagt „Das heißt von heute an nicht mehr Gewährleistung.“ oder ähnliches.