darauf
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter Nicole Köneke hat am 30.12.2016 in .o.g. Filiale eine Armbanduhr gekauft, welche sie jemanden zum Geburtstag geschenkt hat.
Als diese Uhr plötzlich stehen blieb, wahr es dem Beschenkten wohl peinlich, er dachte es sei nur die Batterie und er ging in ein Fachgeschäft um die Batterie von einem Fachmann tauschen zu lassen. Doch leider war das nicht der Grund für das Übel, die Uhr lief trotzdem nicht mehr.
Betreff: SACHMÄNGELHAFTUNG
Am Samstag, 20.05.2017 ging meine Tochter (mit mir) mit diesem Anliegen in o.g. Filiale, in der sie die Uhr gekauft hatte. Die Verkäuferin war sehr, sehr unfreundlich. Sie meinte dann sie würde die Uhr zum Hauptsitz schicken und wir werden dann schon sehen, dass wir sie so wieder zurückbekommen, weil man die während der Garantiezeit nicht geöffnet werden darf. Auf unsere Frage ob wir die Uhr dann wegwerfen sollen meinte sie ja so wird es wohl sein. Abgesehen davon, dass Ihre Verkäuferin keine Ahnung von Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung hat, ist das keine Art
wie mann mit Kunden umgeht, es ist eine Frechheit.