Hallo,
habe mal eine Frage. Darf ein AG Urlaub ständig nur mit Bedingung genehmigen? Also z. B. „nur wenn dann xyz fertig ist“? Das Leistungsverweigerungsrecht klärt ja generell nur das wenn es wichtige betriebliche Belange gibt, der AG den Urlaub verweigern kann. Weiß einer wie es in diesem Fall aussieht? Optimal wäre mit Hinweis auf einen Paragraphen.
Vielen Dank schonmal.
Gruß