Hallo an alle Experten zum Arbeitsrecht,
ich hätte eine kurze Frage: Ich werde meinen mir zustehenden Urlaub bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich kündigen will (zu Ende August), schon verbraten haben, stünde dann also einige Tage in der Schuld.
Kann mir der Arbeitgeber dann Gehalt abziehen oder darf ich erst zum Oktober oder November kündigen, da ich mehr Urlaub genommen habe, als mir für den entsprechenden Zeitraum zustand? Obwohl ich, ehrlich gesagt, Anfang des Jahres nicht ahnen konnte, dass sich meine Pläne derart schnell ändern.
Wer kennt sich da aus?